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Änderungen bei GEZ-Gebühr

21.01.2013 Sozialverband VdK Ortsverband Mittleres Schozachtal

Wegen der Änderung des 15. Rundfunkstaatsvertrags sind seit Januar 2013 nicht nur die Gebühren neu geregelt, sondern es wurden auch die bisherigen Befreiungsregelungen für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“ geändert. Statt einer Befreiung kann den Betroffenen, auf Antrag, nur noch eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr gewährt werden. Bei einem monatlichen pauschalen Rundfunkbeitrag von fortan 17,98 Euro pro Haushalt muss der RF-Personenkreis jetzt monatlich 5,99 Euro entrichten. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist nur noch für Empfänger von sozialen Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) möglich. Betroffene mit „RF“ im Schwerbehindertenausweis sollten prüfen, ob sie aus Einkommensgründen vom Rundfunkbeitrag befreit werden könnten. Anspruch auf Gebührenbefreiung haben, wie bisher, Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Menschen.

Erfasst von: Wolfgang Hinzmann
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