Früher gab es häufig Streit wegen der Füllmenge im Glas. Deshalb wurde 1881 ein Gesetz erlassen, dass die Getränkemenge im Glas mit einem Strich und dem Litermaß angezeigt werden muss. Allerdings galt das nicht unter 0,1 Liter.
Deshalb wurde bei industriell hergestellten Pressgläsern die Inhaltsangabe häufig am Fuß eingepresst. Durch die vielen Kleinstaaten gab es viele verschiedene traditionelle Maße. Deshalb gingen die Angaben von 1/10 bis zu 1/72 Liter (1,38 cl).
Das Maß- und Gewichtsgesetz von 1935 erlaubte nur noch Schnapsgläser mit einem Inhalt von 5, 4, 2,5 und 2 Zentiliter (cl). Die Gläser dieser einmaligen Sammlung von Siegfried Müller aus Burg Stargard an der Mecklenburgischen Seenplatte stammen deshalb aus der Zeit zwischen 1881 und 1935.