Erbrecht – rechtzeitig an später denken

Über das Thema Erbrecht und Vorsorgevollmacht informierte Rechtsanwältin Brigitte Hentschke die Brackenheimer LandFrauen und interessierte Gäste.
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ÜberBei den Brackenheimer LandFrauen informierte die ortsansässige Rechtsanwältin und Stadträtin Brigitte Hentschke über dieses wichtige Thema. Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt? Welche Abweichungen gibt es? Was hat der Gesetzgeber für nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften oder Patchwork-Familien vorgesehen? Damit es im Sinne des Erblassers umgesetzt werden kann, ist ein Testament nötig. Sobald Immobilien, Geldvermögen, minderjährige Angehörige, Grund und Boden vorhanden sind, ist ein Testament sehr hilfreich, um es nach dem Wunsch des Erblassers zu regeln. Anhand von verschiedenen Fallbeispielen aus ihrer täglichen Praxis schilderte Frau Hentschke, wie ein Testament angefertigt werden kann. Ebenfalls zeigte die Rechtsanwältin den Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung auf. Jede der anwesenden Teilnehmerinnen bekam auf Wunsch eine Zusammenfassung über den sehr interessanten Vortrag. EH

Autor:

LandFrauen Brackenheim aus Brackenheim

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