Neben Vereinen, Kommunen, Genossenschaften usw. können auch Privatpersonen diese Förderung beantragen, wobei verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen: Eine Gruppe von mindestens 3 Personen kann einen Sammelantrag einreichen, in dem sie Streuobstflächen bündeln und mindestens 100 bis 1.500 Bäume zusammenfassen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Grundstückseigentümer*innen als auch für Pächter*innen.
Die Sammelanträge müssen bis spätestens 15.07.2020 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Weitere Infos zur Antragstellung für die neue Förderperiode 2020 – 2025 finden Sie unter:
https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Sta...