4.4.2019: Mein Mieter ist insolvent – was nun?

RA Carsten Sessler, Mannheim, stellt den imaginären Herrn Klaus der interessierten Zuhörerschaft von Haus und Grund Heilbronn vor. Klaus ist 34 Jahre alt und hat drei Unterhaltspflichten, damit sind seine Gattin sowie die beiden Kinder gemeint. Daneben besitzt er noch Schulden in der Höhe von genau 24.621,15 EU bei 43 Gläubigern. Sprich er ist pleite. Das Nettoeinkommen beträgt 1.400 EU, somit ist von diesem Gehalt für eine vierköpfige Familie nichts pfändbar. Anhand dieses fingierten Falles, der aber in der realen Welt durchaus Parallelen findet, erklärt Sessler die Mechanismen. Vorgeschaltet ist ein außergerichtliches Regulierungsverfahren, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Also oft hoffnungslos. Es folgt die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Dieser setzt sich dann umgehend mit dem Vermieter in Verbindung. Was die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, wird erläutert. Es fallen viele Fachbegriffe, wie Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, Masseunzulänglichkeit, Neu- und Altmasseverbindlichkeit u.a.m. Der Unterschied zwischen Herausgabe und Räumung wird erklärt. Tja, alles nicht so erfreulich für die anwesenden Vermieter. Aber zum Schluss gibt der Experte wertvolle Tipps. Sinnvoll sei es sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über den Mietinteressenten zu informieren. Stocken die Mietzahlungen, dann frühzeitig handeln! Nutzen Abmahnungen bei schleppenden Zahlungen nichts, sollte möglichst rasch gekündigt werden.
-GAS_

Autor:

Verein Haus und Grund Heilbronn aus Heilbronn

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