Sekundenschneller Eigentumserwerb

Haus & Grund Heilbronn hatte Diplom-Rechtspfleger Roland Traub vom Amtsgericht Schwäbisch Hall zu Gast. Traub referierte über Grundstücksversteigerungen. Auch wenn das Gesetz nur vom Grundstück spricht, sind die darauf aufstehenden Gebäude und auch Eigentumswohnungen umfasst. Wann kommt es zu einer Versteigerung? Einmal, wenn Schulden nicht bezahlt werden können, oder aber, wenn sich mehrere Eigentümer eines Grundstückes nicht über den Verkauf einigen können, so etwa bei Erbengemeinschaften oder Ex-Ehepartnern. Der Ablauf einer Versteigerung wurde dargestellt. Der Eigentumserwerb erfolgt meistens am Ende des Termines und zwar durch schlankes Vorlesen des Zuschlagsbeschlusses. Um Eigentümer zu werden, muss im Saal nur die höchste Zahl genannt werden. Es ist kein Grundbucheintrag erforderlich, Grundsteuer wird später entrichtet, die Bezahlung erfolgt ebenfalls später, jedoch kann 10% Sicherheit verlangt werden. Über mangelnden Zulauf bei seinen Terminen konnte sich Traub nicht beklagen. Der Erwerb bei Gericht sei nichts außergewöhnliches mehr.

Autor:

Verein Haus und Grund Heilbronn aus Heilbronn

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