VdK Mittleres Schozachtal

Der Ortsverband informiert:

Bei Kurzarbeitergeld auch Wohngeld? Die Corona-Krisebringt für etliche BürgerKurzarbeit mit sich und einigen Selbstständigen brechen die Einkünfte weg. Hier könnten Betroffene prüfen, ob für sie Wohngeld in Frage kommt. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit niedrigen Einkommen. Das monatliche Gesamteinkommen darf bestimmte Beträge nicht überschreiten, wobei bei derBerechnung auch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der zuschussfähigen Miete zu beachten sind. Geregelt ist dies im Wohngeldgesetz (WoGG). Zum Januar 2020 wurde das Wohngeld angehoben.Da wurde auch der unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Freibetrag beim Wohngeld für Menschen mit Behinderung erhöht. Neben dem Mietzuschuss für Mieter sieht das WoGG auchfürEigentümer von selbst genutztem Wohnraum Wohngeldvor, den sogenannten Lastenzuschuss.Anträge sind bei der Wohngeldstelle der Stadt-oder Gemeindeverwaltung zu stellen.Ein Anspruch besteht nicht bei erheblichem Vermögen. Und nicht anspruchsberechtigt sind Sozialgeld-und Grundsicherungsbezieher (bei Alter,Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit), weil hier die Kosten der Unterkunft bereits in den Grundsicherungsleistungen enthalten sind.

Autor:

Sozialverband VdK Ortsverband Mittleres Schozachtal aus Ilsfeld

marina.trutz@gmail.com
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