Spielplätze in der Gemeinde Oberstenfeld unter Auflagen wieder geöffnet

Mit der Siebten Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung der Landesregierung wurde auch das grundsätzliche Nutzungsverbot für öffentliche Spielplätze aufgehoben.

Daher sind die Spielplätze der Gemeinde Oberstenfeld seit 6. Mai 2020 unter Einschränkungen wieder geöffnet. Dazu zählt auch das Walderlebnis Krugeiche. Lediglich der Waldspielplatz Prevorst bleibt weiterhin geschlossen.

Bitte beachten Sie auf den geöffneten Spielplätzen folgende geltenden Regelungen:

- Die Nutzung der Spielplätze ist nur von Kindern in Begleitung einer Aufsichtsperson zulässig
- Das aktuell geltende Kontaktverbot ist auch auf den Spielplätzen zu beachten. Dies bedeutet, dass auch spielende Kinder, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten müssen
- Die zulässige Höchstzahl an gleichzeitig anwesenden Kindern darf nicht überschritten werden. Diese entnehmen Sie bitte den Aushängen an den einzelnen Spielplätzen
- Die Benutzung von Sport- und Fitnessgeräten für Erwachsene sowie Bolz- und ähnliche Spielfelder ist weiterhin untersagt.

Wir appellieren an die Eltern beziehungsweise erziehungsberechtigten Betreuungspersonen, Ihre Kinder für die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu sensibilisieren und darauf zu achten, dass diese eingehalten werden. Sie tragen die Verantwortung für Ihr(e) Kind(er) und deren Verhalten.

Das Gelingen der Öffnung der Spielplätze hängt maßgeblich vom Verhalten und der Verantwortung der Erziehungsberechtigten ab. Tragen Sie dazu bei, dass die Spielplätze geöffnet bleiben können.

Vielen Dank!

Ihre Gemeindeverwaltung Oberstenfeld

Autor:

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld aus Oberstenfeld

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