Windpark Karlsfurtebene - erneute Auslegung und Internetveröffentlichung wegen ergänzter Antragsunterlagen

Wussten Sie schon, dass . . .

Jeder Bürger kann vom 01.04.2021 bis zum 01.06.2021 Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen!

Details dazu finden Sie auf unserer Homepage. (www.gegenwind-waldenburg.de)
Dort finden Sie auch ein Formular, das Sie für Ihre Einwendung nutzen können. 

Bitte nehmen Sie Ihr demokratisches Recht wahr, wenn Sie wie wir der Meinung sind, dass Windräder im Wald nichts zu suchen haben.
Wir zählen auf Sie. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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INFORMATION ZUM TEIL- SACHTHEMA 
WALD- UND VEGETATIONSBRAND

Da diese Windräder inmitten eines geschlossenen Waldgebietes gebaut werden sollen, was dazu noch teilweise unter Naturschutz steht, gibt es seit Jahren erheblichen Widerstand gegen diese Baumaßnahme.

Dem Antragsteller Abo Wind wurde auferlegt lt. Baurecht, u. a. ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Ein in der öffentlichen Anhörung und schriftlich bemängeltes, unvollständiges und fehlerbehaftetes Brandschutzkonzept, liegt seit Ende November 2019 überarbeitet vor. Es wurde der Stadtverwaltung in Öhringen und auch Waldenburg vom LRA zugeschickt. Die Gemeinden, mit Ihren hoheitlich verantwortlichen Bürgermeistern für den Brandschutz, deren komplexen Bereitstellung in Organisation und Finanzierung, hatten daraufhin erneut die Aufgabe, abgeleitet aus dem ABO Brandschutzkonzept zu klären, ob die darin geforderten Brandschutz- und Brandbekämpfungs- Anforderungen von den örtlichen Feuerwehren zu leisten wären.

Aufgrund der Initiative der BI" Gegenwind fand am 07. Juli 2020 ein Gespräch mit der Verwaltung Waldenburg sowie dem Gemeinderat statt, in dem beschlossen wurde detailliert auf dieses ABO- Brandgutachten (-Konzept) einzugehen und aufzuzeigen, ob die beschriebenen Anforderungen erfüllt werden können.

In einem Brief an den Öhringer Oberbürgermeister Thilo Michler vom 18. Juni 2020 (wir berichteten), hat die BI ebenfalls um einen Termin mit der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat gebeten, um abzuklären, ob die Feuerwehr Öhringen in der Lage wäre, die Anforderungen zu erfüllen.
Bei einem Brand eines Windrades, dieses selbst nicht gelöscht werden darf sowie kann, sondern nur „kontrolliert“ abbrennt. Ein Windrad mit 230 m Höhe kann brennende Teile bis zu 1.000 m weit wegschleudern sowie thermisch aufsteigende, brennende und glühende Aschepartikel über große Entfernungen bis über 1.000 m horizontal je nach Windeinfluss transportieren und somit einen Wald komplett in Brand setzen und auch gleichzeitig großflächig einen Vegetationsbrand auslösen.

Die Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie deren Sachgüter erstreckt sich weiter über die Gebiete Öhringen (Teilort Michelbach am Wald) sowie Waldenburg und dessen Teilorte.
All das haben wir auch im Brief an Oberbürgermeister Thilo Michler und den Öhringer Gemeinderat thematisiert.

Der Gesetzgeber hat laut Brandschutz-, Hilfs- und Katastrophen- Gesetz (BHKG), die Gemeinden zu Aufgabenträgern für den Brandschutz und Hilfeleistung bestimmt. Einzig die Gemeinden sind hierzu berechtigt und zugleich verpflichtet.

Die Antwort von Herrn Michler auf unseren Brief war: Zitat: "Wie Sie wissen, ist das Landratsamt dafür zuständig. Beim Thema Brandschutz verlassen wir uns voll auf unseren sehr guten Kreisbrandmeister…. Wir haben uns darüber nicht ausgetauscht. In der Regel ist das auch nicht notwendig." Für eine Diskussion steht Herr Michler nicht zur Verfügung.

Diese Antwort ist aus unserer Sicht an Ignoranz und Sorglosigkeit gegenüber den Bürgern nicht zu überbieten, er praktiziert eine Delegierung der Verantwortungslosigkeit.

Autor:

Bürgerinitiative Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V. aus Öhringen

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