Der VdK informiert: ab Oktober 2020 mehr Geld für Zahnersatz

Eine Regelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) betrifft die Festzuschüsse für Zahnersatz. Sie werden ab 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung – also die gesetzliche Standardtherapie bei Zahnersatz – erhöht, informiert die in Stuttgart ansässige VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Der Eigenanteil für die Regelversorgung reduziert sich so auf 40 Prozent. Regelmäßige jährliche zahnärztliche Untersuchungen erhöhen den Festzuschuss zusätzlich. Bei einem über fünf oder gar zehn Jahre geführten Bonusheft klettert der Festzuschuss auf 70 oder sogar 75 Prozent. Ab 1. Oktober können die Krankenkassen in Ausnahmefällen den Bonus auch dann gewähren, wenn die Kontrolluntersuchungen nicht lückenlos durchgeführt wurden. Die Versicherten müssen jedoch ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben und dürfen in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung nur einmal den Termin zur Zahnvorsorge versäumt haben.

Autor:

VdK Ortsgruppe Ohrnberg aus Öhringen

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