Nach Corona-Lockdown-Wochen: Ab 15. Juni wieder VdK-Präsenzsprechstunden
Aus Gründen des Infektionsschutzes hatte es auch beim Sozialverband VdK in den zurückliegenden Wochen einen „Corona-Lockdown“ gegeben. In dieser Zeit waren keine Präsenzsprechstunden möglich, aber telefonische und schriftliche Beratung. Um auch zukünftig die Gesundheit unserer Mitglieder ebenso wenig zu gefährden, wie die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich. Für die Wiederzulassung des Publikumsverkehrs ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich, ebenso das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Desinfektion der Hände in den VdK-Geschäftsstellen und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern. Des Weiteren dürfen sich grundsätzlich nicht mehr als drei Besucher gleichzeitig in einer Geschäftsstelle aufhalten. „Um die Infektionsrisiken mit dem Virus Sars-CoV-2 und eine mögliche Covid-19-Erkrankung zu minimieren, dürfen Menschen mit grippeähnlichen Symptomen nicht in Büros und Sprechstunden kommen“, hob der Landesverbandsgeschäftsführer Hans-Josef Hotz hervor.
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