Über anderthalb Monate nach Nötigung pro Layher-Fabrik ohne Befassung mit Verzinkungschemie noch kein Beschluss im Zweckverband

Noch mitten in der Adventszeit drängten die Zabergäu-Bürgermeister die Gemeinderäte zur Abstimmung über den Bebauungsplan zum Layher-Werk 3. Dabei konnten sich diese zu der Zeit noch gar nicht mit der Verzinkungschemie befassen, die erst im wenige Tage später gestarteten UVP-Verfahren behandelt wurde. Die Abstimmung im Dezember sollte sein, damit die Bürgermeister in der Januar-Sitzung des Zweckverbands die Rechtskraft beschließen konnten. Doch bis Anfang Februar kamen sie noch immer nicht zusammen. Die Zustimmung der Gemeinderäte wurde damit übereilt erschlichen. Das "Ob" muss bis zuletzt offen bleiben.

Noch mitten in der Adventszeit wurden die Gemeinderäte der Zabergäugemeinden von den Bürgermeistern auf wenig christlich feine Art genötigt, per Abstimmung ihre Bürgermeister zu ermächtigen, in der Januarsitzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu dem vor-habenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV zuzustimmen. Damit würde dieser Bebauungsplan Rechtskraft erlangen und Baurecht für das Werk 3 mit Feuerverzinkerei der Firma Layher erteilt werden.
O-Ton von BM Heckmann in der Sitzung vom 10. Dezember: „Wir müssen im Januar im Zweckverband den Beschluss fassen, da es Layher eilig habe. Deshalb muss jetzt die Sitzung sein.“, dies auf die Einwände von Gemeinderäten, dass alles zu schnell gehe, das Radwegekonzept diskussionswürdig sei und man erst vor wenigen Tagen die Unterlagen des Bebauungsplans nach der öffentlichen Auslegung mit den Einwendungen der Öffentlichkeit und Antwort der Verwaltung darauf erhalten habe.

Nun ist der gesamte Januar rum und der Zweckverband kam noch immer nicht zusammen. Erst im Februar wird das Gremium voraussichtlich über den Bebauungsplan entscheiden. Wozu dann die Eile im Dezember vergangenen Jahres? Pikant ist, dass just 3 Tage nach der Gemeinderatssitzung in Güglingen, am 13.12.2019 das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlich-keitsbeteiligung beim Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens der Layher Fabrik startete. Die Gemeinderäte wurden also übereilt zu einer Abstimmung genötigt, ohne Gelegenheit zu haben, sich mit dem Einsatz der wassergefährdenden Stoffe (u. a. Salzsäure, Flussmittel), entweichenden Dämpfe, abgeführten Abwässern, dem erhöhten Risiko durch weitere Gefahrguttransporte durch den Naturpark Stromberg-Heuchelberg auseinanderzusetzen. Weitab von den Autobahnen und Schienenwegen werden auf ungeeigneten engen Landstraßen und durch Dörfer giftige Flüssigkeiten und Rohmaterial angeliefert und tonnenweise Produkte auf die Straße geschickt. Auch wenn prognostiziert wird, dass die Emissionen innerhalb der Grenzwerte bleiben und alles sicher verpackt angeliefert werde, man muss das Risiko mit einer dritten Feuerverzinkerei im Tal nicht provozieren. Es gilt das Vorsorgeprinzip der EU.
Der BUND pocht juristisch fundiert darauf, dass der Chemikalieneinsatz standortrelevant ist und dies dann auch im Rahmen einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung bereits im Baurechtsverfahren behandelt werden muss. Denn das „Ob“ an diesem Ort muss unter diesen Umständen in Frage gestellt werden können. Bereits wegen des enormen Flächenverbrauchs ist eine alternative Standortsuche weit über das Zabergäu hinaus auch in anderen Bundesländern, möglichst nach Industriebrachen erforderlich.

Diese übereilte Erschleichung einer Abstimmung, die bis zum Ablauf der Auseinandersetzung mit der Chemie hätte warten können und müssen ist die Fortsetzung einer hinterlistigen Geschichte in der Akte Layher, welche die gesamte Bandbreite der gut geschmierten Maschinerie aus Planungsbüro, Gutachtern, Gemeinderäten, Bürgermeistern, Baurechts- und Umweltbehörden bis in höchste Landesbehörden zur Überhöhung von privatem Profitinteresse als Gemeinwohl aufgezeigt hat. Eine Geschichte, in der auch die Erpressung eines ganzen Tals durch Großkapitalisten steht (Dokumentiert in ZDF Frontal21 vom 12.11.2019 beim Interview mit BM Kieser, Layher würde ohne Werk 3 im Zabergäu mit allen Produktionseinheiten nach Polen gehen). Wenn dies die von Bürgermeister Heckmann beteuerte Rechtsstaatlichkeit ist, steht es sehr schlecht um diesen Staat und die von Artikel 20a Grundgesetz garantierte lebenswerte Zukunft.

Autor:

Matthias Böhringer aus Pfaffenhofen

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