
Isabell Huber MdL
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Politikerin. CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Neckarsulm.
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Der Bund ist zuständig für den Fernverkehr, während der Nahverkehr in die Zuständigkeit des Landes fällt. Die Sanierung und der Ausbau der Frankenbahn ist also die ureigene Aufgabe des Landes. Baden-Württemberg erhält seit Jahren dreistellige Millionenbeträge an Regionalisierungsmitteln vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Mittelverteilung nimmt das Verkehrsministerium vor. Und genau hier erwarte ich ein eindeutiges Bekenntnis zum Ausbau der Frankenbahn. Eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan alleine reicht nicht aus. Der Bund hat hier leider keine Entscheidungskompetenz, wenn es keine bundesweite Fernverkehrsrelevanz für eine Strecke gibt. Das grün geführte Ministerium wusste also ganz genau, dass der Bund nur dann ausbauen kann, wenn die Relevanz für den Fernverkehr gegeben ist.
Jetzt muss es heißen, dass wir nach vorne schauen und schnellstmöglich die Planungen vorantreiben. Denn die benötigten Gelder stehen seitens des Bundes zur Verfügung.