VdK informiert
Der Ortsverband informiert:
Nach Leid in Behindertenheimen jetzt bis Ende 2020 Anträge möglich
Seit 2017 können Menschen, die früher in Behindertenheimen und Psychiatrien Gewalt erfuhren und Schäden erlitten, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Die bundesweite Stiftung arbeitet im Lande in VdK-Trägerschaft in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle. Dort können sich Betroffene an die Diplom-Sozialarbeiter Frank Hapatzky und Jutta Wehl wenden. Anträge sind jetzt bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Vorgesehen sind einmalige pauschale Zahlungen oder auch einmalige Rentenersatzleistungen, wenn die Kinder und Jugendlichen unentgeltlich arbeiten mussten und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Anerkannt wird erlittenes Leid in Heimen der Bundesrepublik vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975. Für Leidtragende aus Baden-Württemberg, die früher in Heimen der DDR waren, gilt die Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990. Kontakt: stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de oder stiftung-anerkennung-hilfe-bw.wehl@vdk.de. Allgemeine Informationen per Telefon (08 00) 221 221 8 sowie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.
M.Trutz
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.