Informationsschrift zum 5. Mai 2021, dem europäischen Protest-Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Teil 2 - Digitalisierung //

Die digitale Welt verändert sich so rasant, dass eine wirkliche Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung nur stattfinden kann, wenn grundsätzlich alles nach Norm barrierefrei programmiert und angewendet wird!!
Nur so werden Apps bedienbar, diverse Chipkarten nutzbar, Internetseiten zugänglich oder Anträge ausfüllbar.
Der digitale Arbeitsbereich wird die Arbeitswelt von morgen, auch und besonders für Menschen mit Behinderung. Wenn wir heute keine Gleichstellung erreichen, werden wir schon übermorgen wieder von Teilbereichen ausgeschlossen und begeben uns in Abhängigkeiten.
Die Zugänglichkeit, hier möchte ich einige Beispiele nennen,
*Geldauszahlung und Überweisungen
*Gesundheitskarte mit persönlichen Daten
*öffentlicher Nahverkehr mit Fahrtenauskunft
*Verwaltung und Behörden mit Bescheiden und Anträgen
*Bedienung von Alltagsgeräten wie Waschmaschinen, Fernseher, Digitalradio und PC
*Internetrecherche und Einkäufe im Web
Müssen zukünftig ohne Einschränkung ermöglicht werden!


Autor:

Blinden- und Sehbehindertenverband Kreis Heilbronn aus Ilsfeld

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