VdK Mittleres Schozachtal

Der Ortsverband informiert:

Medizinische Fußpflege als Kassenleistung

Die podologische Therapie, allgemein als medizinische Fußpflege bezeichnet, konnte

bisher ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom auf Rezept verordnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Frühjahr 2020 beschlossen, dass

die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die podologische Therapie bei weiteren

Krankheitsbildern übernehmen müssen. Dadurch sollen

Folgeschädigungen der Füße verhindert werden, wie sie durch Entzündungen und

Wundheilungsstörungen entstehen können.

Die Verordnung der podologischen Therapie ist zukünftig auch

bei bestimmten Neuropathien sowie beim

Querschnittsyndrom möglich. Diese Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und

Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an

den Füßen hervorrufen, die vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom sind. Die

entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft

Autor:

Sozialverband VdK Ortsverband Mittleres Schozachtal aus Ilsfeld

marina.trutz@gmail.com
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