Fahrgastforum HNV
Barrierefreie Bushaltestellen in Abstatt, (Schildbürgerstreich)
Barrierefreie Bushaltestellen in Abstatt
Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013 wurde in § 8 Abs. 3 PBefG das Ziel festgelegt, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Bisher wenig beachtet tritt im Januar 2022 ein neues Gesetz zur Barrierefreiheit in Kraft. Es betrifft Bushaltestellen und Straßenbahnlinien. Zuständig sind die Kommunen.
In Abstatt wird derzeit der Fahrbahnbelag der Ortsdurchfahrt erneuert, in diesem Zusammenhang wurde auch die Bushaltestelle Ortsmitte Rathaus barrierefrei ausgebaut. Unverständlich für mich ist, dass die Bushaltestelle Siedlung, wo auch der Fahrbahnbelag erneuert wurde und auch Schachtarbeiten durchgeführt wurden, nicht gleich barrierefrei ausgebaut wurde. Man kann jetzt damit rechnen, dass in kurzer Zeit, wie es üblich ist, die Straße wieder aufgerissen wird, um die Bushaltestelle barrierefrei zu gestalten. Meine Kritik gilt auch dem Landratsamt, die nach Aussage des Bauamtsleiters, der Gemeinde Abstatt geäußert hat, es genügt, wenn man die am meisten frequentierte Bushaltestelle ausbaut, obwohl man auch dort gewusst hat, dass Straßenausbauarbeiten stattfinden.
Klaus Schiedewitz
Vorsitzender Fahrgastforum HNV.
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