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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern am 28.10.2020 einen Teil-Lockdown beschlossen. Dieser gilt ab 02.11.2020 bis vorerst zum Monatsende. Unter anderem werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen. Dazu gehören auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Aus diesem Grund bleiben auch die städtischen Hallen geschlossen. In dieser Zeit muss deshalb auch der Trainingsbetrieb beim Eppinger Karateverein ausfallen. Alles Weitere hängt von der allgemeinen Entwicklung ab und ist derzeit noch nicht absehbar. Wir informieren rechtzeitig über die geplante Wiedereröffnung.
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