Trainingsbetrieb beim Karateverein bis auf Weiteres eingestellt
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern am 28.10.2020 einen Teil-Lockdown beschlossen. Dieser gilt ab 02.11.2020 bis vorerst zum Monatsende. Unter anderem werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen. Dazu gehören auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Aus diesem Grund bleiben auch die städtischen Hallen geschlossen. In dieser Zeit muss deshalb...