Aufruf zur Meldung von Schottergärten = Gärten des Grauens
NABU Schwaigern und Umgebung
Aufruf zur Meldung von Schottergärten
Schottergärten = Gärten des Grauens sind in Baden-Württemberg seit 1995 verboten und seit 1.7.2020 besteht auch die Pflicht der Baurechtsämter (i.d.R. Landratsamt) einen Rückbau anzuordnen und zu vollstrecken. Schottergärten braucht kein Mensch, sie sind für Tiere und Pflanzen so attraktiv wie asphaltierte Parkplätze. Pflegeleichtigkeit ist ein Irrglaube. Die Steine sorgen für eine Aufheizung der Umgebung, während Begrünungen helfen das rasante Artensterben unserer Insekten und Vögel einzudämmen. Deshalb der Appell an Gartenbesitzer: bitte keine Schottergärten mehr anlegen sondern bestehende begrünen. Kommunen sollten sich überlegen, ob nicht eine Rückbauprämie von z.B. 100€ angeboten werden kann.
Bitte melden Sie ab 1.7. 2020 hergestellte Schottergärten mit Standortangabe an ihr zuständiges Baurechtsamt, Leintalberecih an Martin Feucht, Tel. 07138/5099 oder E-Mail martin.feucht@t-online.de.
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