Vereinsrecht III: Vorstandsarbeit, Satzungsänderungen
Probleme in der Vorstandsarbeit / (notwendige) Satzungsänderungen waren Gegenstand eines Vortrags in der Reihe Vereinsrecht der CDU, Stadtverband Bad Wimpfen, am 20. Mai 2015 im Hotel am Rosengarten
Dieser Vortrag setzte fort, was schon in „Haftungsfalle Verein“ (2013) und „Das liebe Geld“ (2014) deutlich wurde: Die Förderung des Ehrenamtes als Wahlziel der CDU zur Gemeindesratswahl 2014 setzt voraus, dass Vereinsarbeit und Bürgeramt professionell organisiert sind. Wie gewohnt sehr lebendig und praxisnah referierte Andreas Staab mit Hilfe seiner übersichtlichen Folien.
Schon bei der Vereinsgründung muss das Vereinsziel klar sein. Ist das nicht klar, gibt es Streit oder die Satzung muss nachträglich geändert werden. Ein Tipp an die Zuhörer: Schauen Sie in die Satzung, BEVOR Sie einem Verein beitreten. Das ist Holschuld und nicht Bringschuld. Und „passen Sie auf, dass nicht das Wirtschaftliche das Vereinsziel überlagert, immer muss das Ideelle überwiegen.“
Die Auflösung eines Vereins ist, so Andreas Staab, „erschreckend relevant“ und nicht ganz so einfach, wie manche sich das vorstellen.
Im Mai 2016 wird er zum Thema „Kommunikation im Verein“ referieren. Themenwünsche und Fragen können vorher eingereicht werden. Die Folien gibt es bei Rudi Holzmann unter 07063-1414.wb
Eingestellt von: Wolfgang Baars
Autor:CDU Stadtverband Bad Wimpfen aus Bad Wimpfen |
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