BUND-Aktion: "Licht aus – für unsere Insekten!"
Wenn es Nacht wird, gehen überall die Lichter an: Straßenlaternen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklamen oder leuchtende Spots auf historische Gebäude und Denkmäler. Für nachtaktive Insekten können solche Lichtquellen zu Todesfallen werden. Sie verlieren ihren Orientierungssinn, verwechseln Tag und Nacht oder sogar Sommer und Winter. Machen Sie mit und melden Sie uns Fallen für Falter & Co.!
Mit der Krefelder Studie von 2017 gelangte das alarmierende Insektensterben in den Fokus der Öffentlichkeit. Aus gutem Grund: Ohne Insekten brechen unsere Ökosysteme zusammen. Sie sind nicht nur Nahrung für eine Vielzahl von Arten wie Vögel, Fledermäuse, Amphibien oder Reptilien. Auch mehr als 85 Prozent aller Pflanzenarten sind abhängig von diesen tierischen Bestäubern. Dazu zählen auch zahlreiche Nutzpflanzen, die auf unserem Speiseplan stehen. Angesichts dieser Bedeutung wurde auf Bundes- und Landesebene seitens der Politik endlich reagiert, um ein weiteres Einbrechen der Zahlen zu stoppen.
Folgenschweres Fehlen der Nacht für die Natur
Zu den gesetzlichen Regelungen gehören auch klare Vorgaben für die Außenbeleuchtung. Denn künstliche Beleuchtung in der Nacht hat fatale Folgen für Insekten: Sie paaren sich zur falschen Zeit oder finden sich erst gar nicht. Während der Winter schon naht, verhalten sie sich noch wie im Hochsommer und verkriechen sich nicht, um Schutz zu suchen. Oder sie schwirren orientierungslos um das künstliche Licht, bis sie erschöpft zusammenbrechen. Weniger Insekten bedeutet aber auch weniger Futter für Vögel und Fledermäuse
Klare Regelung für öffentliche Gebäude
Seit April 2021 dürfen Gebäude der öffentlichen Hand in den Sommermonaten eigentlich gar nicht mehr und im Winter nur bis 22 Uhr beleuchtet werden. Doch für viele der Rathäuser, Schlösser, Klöster oder Schulen werden derzeit entweder Ausnahmen beantragt, oder die Kommunen halten sich schlicht nicht an das Gesetz. Wie viele Ausnahmen es gibt, ist nicht ganz klar. In Summe schwächt dies den Effekt der Regelungen aber stark – und damit den Schutz der Insekten.
Aktion: mitmachen und melden
Wir wollen es genauer wissen – wo im Land gehen die Lichter nicht aus? Melden Sie uns beleuchtete Gebäude, die in öffentlicher Hand sind!
Nutzen Sie z. B. jetzt die milden Temperaturen für einen Abendspaziergang. Schnappen Sie sich Fotokamera oder Smartphone, halten Sie die Augen offen und melden Sie uns Bauten der öffentlichen Hand, deren Fassade angestrahlt wird. Die Regelung gilt beispielsweise für Denkmäler, Rathäuser und Verwaltungsbauten, Schlösser, Burgen, Klöster, Schulen, Mehrzweck- und Sporthallen und Ruinen. Aber auch Stadtmauern, Stadttürme, historische Brücken, Museen oder andere Anlagen, die nicht im privaten Besitz sind.
Beleuchtetes Gebäude melden
Was brauchen wir von Ihnen? Ein Foto des Gebäudes mit Angabe der Uhrzeit, wann dieses Bild aufgenommen wurde. Und natürlich Name bzw. Bezeichnung des Gebäudes samt Adresse bzw. Standort.
Schicken Sie uns diese Angaben
per E-Mail an: lichtaus@bund.net.
Per Telegram: Message an die Nummer 0151 71 993 196.
Per Post: BUND Baden-Württemberg, Dominic Hahn, Marienstr. 28, 70178 Stuttgart
Was passiert mit den Einträgen?
Ihre Meldungen sammeln wir auf einer Karte auf unserer Webseite und fordern von der Politik, das Licht an diesen Gebäuden abzuschalten.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
11 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.