Förderprogramm Streuobstschnitt: Anträge bis 15. Juli 2020 möglich
Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ab dem 3. Standjahr kann in Baden-Württemberg wieder über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. In dieser Zeit müssen pro Baum 2 Schnitte durchgeführt werden. Die Förderung von jeweils 15 Euro pro Schnitt wird jährlich ausgezahlt und ist nach der durchgeführten Schnittmaßnahme zu beantragen. Die Bäume dürfen öfters geschnitten werden, die Förderung erfolgt aber nur für 2 Schnitte im Förderzeitraum.
Neben Vereinen, Kommunen, Genossenschaften usw. können auch Privatpersonen diese Förderung beantragen, wobei verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen: Eine Gruppe von mindestens 3 Personen kann einen Sammelantrag einreichen, in dem sie Streuobstflächen bündeln und mindestens 100 bis 1.500 Bäume zusammenfassen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Grundstückseigentümer*innen als auch für Pächter*innen.
Die Sammelanträge müssen bis spätestens 15.07.2020 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Weitere Infos zur Antragstellung für die neue Förderperiode 2020 – 2025 finden Sie unter:
https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Sta...
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