Vorerst keine Präsenz-Sitzungen
Bisher fanden meist im April oder Mai die Sitzungen des Landschaftserhaltungsverbandes statt, Vorstand und Fachbeirat tagten gemeinsam und im Anschluss daran fand die Jahreshauptversammlung statt. Nach einem arbeits- und ereignisreichen Jahr hätten wir gerne im üblichen Rahmen über unsere Aktivitäten im zurückliegenden und Planungen für das laufende Geschäftsjahr berichtet.
Aufgrund der Corona-Pandemie möchten wir aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes aber in diesem Jahr nicht zu Versammlungen einladen.
Um die Vereinstätigkeit auch in diesen Zeiten des stark eingeschränkten öffentlichen und privaten Lebens weiterhin zu ermöglichen, wurde mit dem Ersten Vorsitzenden, Herrn Landrat Detlef Piepenburg, die Durchführung der Sitzungen im Umlaufverfahren abgestimmt.
Unsere Satzung enthält keine Regelung für die aktuelle Corona-Situation und die damit verbundenen Einschränkungen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. Teil I Nr. 14, Seite 569 ff) ermöglicht durch § 5 jedoch schriftliche Beschlussfassungen bei nicht-physischen Versammlungen und regelt: „Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.“
Die Unterlagen werden für die Vorstands- und Fachbeiratssitzung im Umlaufverfahren demnächst verschickt, erst nach dem Rücklauf werden die Unterlagen für die Jahreshauptversammlung versendet.
Wer sich vorab schon über den Geschäftsbericht des zurückliegenden Jahres oder das aktuelle Arbeitsprogramm informieren möchte, kann diese jeweils als pdf per E-Mail anfordern: LEV@Landratsamt-Heilbronn.de.
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