AOK-Experten informieren SPD-Senioren über das neue Pflegestärkungsgesetz
Seit Jahresbeginn hat sich mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Reihe von Veränderungen ergeben, die durchweg eine Besserstellung beinhalten. Beim Monatstreff der SPD-AG 60 Plus Heilbronn informierten Thomas Weißmann, Leiter des Kundenzentrums der AOK, und seine Kollegin Tina Koch praxisnah über Einzelheiten der „neuen Pflege“. Während sich bislang der Pflegebegriff an den Defiziten der Bedürftigen orientierte, geht es nunmehr um die Fähigkeiten zur selbstständigen Lebensführung und Teilhabe an der Gesellschaft. Die entscheidende Veränderung ist, dass die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Der jeweilige Pflegegrad wird ermittelt durch ein vom MDK vorgenommenes Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wobei ausschließlich die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen bewertet werden. Neben vielen weiteren Informationen zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung, gaben die beiden AOK-Kundenfachberater den wertvollen Tipp: Spätestens beim Eintritt eines Pflegefalls sollten sich Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige von Fachkräften der Krankenkasse oder der Pflegestützpunkte, bzw. IAV-Stellen beraten lassen. H.S.
Autor:SPD Kreisverband Heilbronn aus Heilbronn |
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