Die kontrastlose Vielfalt der Gefahren im Gehbereich

Eine Erläuterung von Wolfgang Heiler, Bezirksgruppenleiter des Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Heilbronn.

Der bundesweite Aktionstag

„KONTRASTLOSE POLLER“, schmerzhafte Erfahrungen für Menschen mit Seheinschränkung“ lenkt die Aufmerksamkeit auf eine vielfältige Gefahr in den Gehbereichen von Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn hin. Vordergründig werden die meist grauen, schwarzen oder silbrigen einfarbigen Metallpoller, die sich von den eintönigen meist grauen Bodenbelägen nicht kontrastreich abheben, mit gehäkelten rot/ weißen Mützchen, ausgerüstet.
Diese Aktion soll die Bevölkerung und die Behörden auf die Gefahrenstellen im öffentlichen Verkehrsraum, für Menschen mit Sehbehinderung, hinweisen.
Gefahr geht natürlich nicht nur von den kontrastlosen Metallpollern aus. Eine Vielfalt von Hindernissen überraschen Menschen mit Seheinschränkung auf den Gehwegen. Beispielsweise werden die niedrigen Betonpoller, Fahrradabstellhalterungen und neuerdings auch die immer unverhofft „abgelegten“ E-Scooter erwähnt.
Temporär werden die Gehwege auch für die Mülleimer am oder um den Abholtag genutzt. An solchen Tagen, so berichten Menschen mit Seheinschränkung, kommt es immer wieder vor, dass sich der Zeitaufwand und der Energiebedarf für eine gewohnte Strecke, zur Arbeit oder zu den Alltagserledigungen, verdoppelt.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband möchte stellvertretend für die 1 Mio. Menschen mit Seheinschränkung auf deren Probleme im Alltag hinweisen und um mehr gegenseitige Rücksichtnahme werben.

Traumatische „Begegnungen“ werden immer wieder von Menschen mit Sehbehinderung berichtet, wenn sie gegen einen „nicht sichtbaren“ Poller oder eine geöffnete Heckklappe eines PKW gelaufen sind. Diese Zwischenfälle führen nicht selten dazu, dass das Vertrauen an die selbständige Mobilität eingeschränkt wird oder verloren geht.
Die Genehmigung der Kommunen für die Anbieter von E-Scooter, die moderne Art der „umweltfreundlichen“ Mobilität, ohne klare Konsequenzen für falsch geparkte Scooter außerhalb eines definierten „Parkplatzes für die Nutzer“, anzubieten, erhöht die Gefahren auch für Menschen mit Seheinschränkung, über die wild „abgelegten“ Fahrzeuge zu stürzen. Diese Entwicklung besorgt die Selbsthilfevertretungen für Menschen mit Seheinschränkung und Erblindete, da diese unverhofft im Gehbereich „auftauchen“.
Weitere Info zum Aktionstag und den Standorten können Sie der Internetseite: www.bsv-hn.de

Autor:

Blinden- und Sehbehindertenverband Kreis Heilbronn aus Ilsfeld

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