Europawahl 2019 - Unterstützung für sehbehinderte und blinde Wähler
Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt.
Hierfür wird es die Wahlinformationen als Hörfassung auf CD und eine beigelegte Wahlschablone geben. Diese erhalten alle Blindengeldempfänger von den jeweils zuständigen Landratsämtern.
Wer kein Blindengeld erhält und mittels Wahlschablone wählen möchte, wendet sich bitte an die Verbandsgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, Telefon 0711-21060-0 (Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de)
Die Wahlschablone ermöglicht selbständig und anonym zu wählen. Erläuterungen für die richtige Anwendung hören Sie auf der CD, die der Schablone beiliegt
Autor:Blinden- und Sehbehindertenverband Kreis Heilbronn aus Ilsfeld |
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