Umweltschutz
Mehrweg statt Einweg - seid Ihr dabei?

Pro Jahr fallen in Deutschland durch den Außer-Haus-Verkauf von Essen und Getränken mehr als 280.000 Tonnen Einweggeschirr und Verpackungen an. Diese Müllberge sind eine gigantische Verschwendung von Ressourcen und Energie. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland deshalb zum Schutz des Klimas und für mehr Nachhaltigkeit die Mehrwegangebotspflicht. Doch in der Umsetzung hinken viele Anbieter hinterher. Aber auch wir Verbraucherinnen und Verbraucher sollten etwas dafür tun, damit Mehrweg endlich zum Standard wird.

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht konkret?

Das bedeutet, dass alle Imbisse, Kioske, Restaurants und Frischetheken in Supermärkten mit mehr als fünf Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche, die größer als 80 qm ist, seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anbieten müssen. Auch kleinere Filialen größerer Ketten sind hierzu verpflichtet. Betriebe, die nicht unter die Angebotspflicht fallen, da sie sehr klein sind und wenige Mitarbeitende haben, müssen zumindest selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Die Pflicht gilt für alle, die Essen in Plastikverpackungen oder in Papierverpackungen mit Kunststoffüberzug anbieten sowie für alle Getränkebecher, egal aus welchem Material.

Fragen Sie ausdrücklich nach!

Damit sich Mehrweg im Handel durchsetzt, ist es wichtig, als Kund*in danach zu fragen und das Angebot zu nutzen. Recyclebare Verpackungen sind keine gute Alternative zu Mehrweg. Denn bei jedem Recyclingvorgang gehen jede Menge Energie und Material verloren. Hinzu kommt, dass nur etwa 30 % des Plastiks in Deutschland recycelt wird. Einwegverpackungen zum Mitnehmen werden auch oft in öffentlichen Mülltonnen entsorgt und dann verbrannt. Auch bei Aluminium, Einweg-Glas und Papier sind die Umweltbilanzen sehr schlecht. Nur Mehrweg ist echter Ressourcen- und somit Klimaschutz.

Welche Rechte habe ich als Kund*in?

Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Konditionen als Einweg angeboten werden. Das ist das eine. Die Kundschaft kann aber auch selbst eigene Gefäße für Speisen und Getränke mitbringen und diese befüllen lassen. Letztendlich sollten aber Politik und Verwaltung dafür sorgen, dass überall nur noch Mehrweg angeboten werden darf.

Was können wir selbst tun, damit es endlich mehr Mehrweg gibt?

Regen Sie in Ihrer Familie, am Arbeitsplatz oder im Freundeskreis dazu an, bewusst Mehrwegangebote zu nutzen. Sollten Filialen die Mehrweg-Variante eher „verstecken“, verlangen Sie bessere Sichtbarkeit. Sie können außerdem Ihren Lieblingsimbiss darum bitten, sich mit anderen Cafés und Restaurants in der Umgebung abzusprechen, sodass eine unkomplizierte, kundenfreundliche Rückgabe an vielen Orten möglich ist. Sollte Ihnen das Recht auf Mehrweg gänzlich verwehrt bleiben, steht Ihnen der Gang zur jeweiligen Behörde offen. Diese können Sie informieren, wenn ein angebotspflichtiger Betrieb kein Mehrweg anbietet.

Wo kann sich die Gastronomie erkundigen?

Das Gemeinschaftsprojekt „Essen in Mehrweg“ , an dem auch der BUND Bremen beteiligt ist, informiert Gastronomiebetriebe über ihre Pflichten durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes bezüglich der Mehrweg-Angebotspflicht, u.a. zu Hygienevorschriften: https://esseninmehrweg.de/hygiene-mehrweg/. Der BUND Leipzig gibt gemeinsam mit der Stadtreinigung Leipzig praktische Tipps zur Mehrwegangebotspflicht für gastronomische To-go-Angebote – telefonisch, per Mail und im Newsletter: https://www.bund-leipzig.de/mehrweg

Autor:

BUND Regionalverband Heilbronn-Franken aus Heilbronn

Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
+49 7720 58
bund.franken@bund.net
Webseite von BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
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