Vorsorgevollmacht und anderes

Vor vollem Haus auf Einladung des Ortvereines Heilbronn von Haus&Grund referierte Notarin Anne Tobien über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Für den allen Laien hört sich das alles ähnlich an. Tobien, die vormals staatlich verbeamtete Bezirksnotarin war und sich jetzt als freie Notarin im Heilbronner Schwabenpark niedergelassen hat, klärte über die Begrifflichkeiten anschaulich und verständlich auf. Sie legte dar, dass eine notarielle Form gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Aber bei der Vollmacht, wobei das Gesetz selbst den Begriff Vorsorgevollmacht selbst nicht kenne, komme man dann schnell an Grenzen im Rechtsverkehr, wenn Beteiligungen an Unternehmen vorhanden sind, oder über Grundstücke verfügt werde soll. Hier hilft nur die notarielle Vollmacht weiter. Und bitte, so der Appell der Expertin an das Publikum im Bürgerhaus, sorgen Sie in guten Zeiten vor. Denkbar schlecht sei, noch kurz vor knapp in die Intensivstation zum Patienten gerufen zu werden, damit dieser noch schnell noch wichtige Regelungen zu protokollieren könne.

Autor:

Verein Haus und Grund Heilbronn aus Heilbronn

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