Erhöhung der Minijobgrenze ist längst überfällige Gerechtigkeitsfrage

Der Deutsche Bundestag hat heute zum ersten Mal seit dem 1. Januar 2013 eine Erhöhung der Minijobgrenze beschlossen. Sie wird in einem ersten Schritt von den bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Das ist eine gute Nachricht für mehr als sechs Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland.

Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Valentin Abel:
„Es ist eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Es war ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Von der Erhöhung profitieren Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach erhöhen können. Auch ganze Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder Handwerksbetriebe, die vor allem zur Abdeckung temporärer Stoß- und Randzeiten dringend auf Minijobberinnen und Minijobber angewiesen sind, werden davon profitieren.“

Die Minijobgrenze wird künftig an den Mindestlohn gekoppelt und so bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. Errechnet wird die Grenze aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn bei durchschnittlich viereindrittel Wochen pro Monat. Dies ergibt ab dem 1. Oktober mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Höhe von 520 Euro. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen, sondern dass sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben werden.

Autor:

Valentin Abel, MdB aus Kupferzell

Platz der Republik 1, 110111 Berlin
valentin.abel@bundestag.de
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