Pflegestärkungsgesetz II – Wer braucht denn sowas?

Schon vor der Veranstaltung werden viele Fragen an Petra Nagel - hier im Hintergrund stehend - gestellt.
Fotograf: Rosemarie Schober, Ort: Neckarsulm | Foto: Rosemarie Schober
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Diese Frage wurde von Referentin Petra Nagel von der IAV-Stelle Neckarsulm kompetent und gut verständlich beantwortet. Zuerst wurden die wichtigsten Aufgaben einer IAV Stelle erläutert. Eine IAV-Stelle ist eine unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungsstelle für alle die Hilfe brauchen und nicht wissen wo diese zu finden ist. Dann ging es zum Pflegestärkungsgesetz II, das zum 1.1.2016 in Kraft trat, dessen Auswirkungen aber erst ab 1.1.2017 spürbar werden. Interessant ist, dass aus der Pflegestatistik 2014 zu entnehmen ist, dass ca. 70 % aller pflegebedürftigen Personen zuhause gepflegt werden. Mit der Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass dieser Anteil in Zukunft steigt und deshalb werden die Leistungen für häusliche Pflege deutlich erhöht. Mit der Begutachtung der zu pflegenden Person wird der Grad der Abhängigkeit von personeller Hilfe festgestellt und der Pflegegrad festgelegt. Begutachtet werden 6 Lebensbereiche (Module) und das Ergebnis entscheidet über die Einstufung in eine der 5 Pflegegrade. Da das Pflegegesetz äußerst schwierig ist, empfiehlt es sich grundsätzlich, sich von Petra Nagel beraten zu lassen. Sie beantwortete nach der Veranstaltung noch viele Fragen. Wieder einmal ein interessanter, wichtiger Nachmittag im Bürgertreff, der mit viel Applaus endete.
Eingestellt von: Heike Kühner

Autor:

Bürgertreff Neckarsulm aus Neckarsulm

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