Ein Blaustern, wie schön!
Egal, ob ein oder tausend Blausterne blühen, so gilt immer:
anschauen ja, abpflücken nein!
Der Blaustern (Scilla bifolia) ist durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, er darf also selbst für kleine Handsträuße nicht gepflückt werden. Nach altem Aberglauben darf man nicht einmal an den Blüten riechen, sonst bekommt man Sommersprossen :)))
Autor:Anneliese Herold aus Oedheim |
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