Baumfällung Pfaffenhofen-Antwort vom Landratsamt Heilbronn
Nach meiner Umweltmeldung vom 29. September 2018 hat mir das LRA-HN folgendes Schreiben mitgeteilt- Siehe Anhang.
Meine Fragen waren:
Wurde die Esche vor der Fällgenehmigung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG auf Nist und Ruhequartiere geprüft?
Antwort LRA: Der Besitzer hat vor der Fällung selbst eine Prüfung auf Vogelnester durchgeführt.
Kommentar: Warum hat die Behörde die Prüfung nicht selbst vorgenommen und vor allem auf Quartiere von möglichen Fledermauspopulationen geprüft?
Gab es wichtige Gründe den Einzelbaum vor dem 1. Oktober zu fällen § 39 BNatschG?
Antwort LRA: Fällgenehmigung wurde von uns nicht erteilt, da im Innenbereich dies nicht erforderlich ist.
Kommentar: Die Polizei hat mir vor Ort versichert es würde auf dem Revier Lauffen eine Genehmigung vom LRA HN dafür vorliegen!?
Meine Anfrage wurde vorher über den Notruf getätigt, es müsste auch protokolliert sein.
Anmerkung von mir:
Ich stelle die Antwort des LRA HN und der Aussage der Polizei der Öffentlichkeit zur Verfügung, damit sich jeder selbst ein Bild über die Auslegung von Gesetzen und Aussagen von Beamten machen kann.
Auf dem Gelände des besagten Baumes hat sich bis jetzt nichts getan, er hätte m.E. noch als Winterquartier für Tiere nützlich sein können. Außerdem wurde wieder ein Stück aus der Natur gerissen. Schade drum.
Autor:Peter Kochert aus Pfaffenhofen |
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