„Es klingelt die Kasse am siechenden Bach, klipp-klapp, ….“
(Frei nach dem bekannten Kinderlied „Es klappert die Mühle am rauschenden Bach, klipp-klapp, …“.)
Umweltminister Habeck veröffentlichte im Frühjahr 2022 einen neuen Gesetzentwurf für den beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien (EEG2023), in dem die finanzielle Förderung von kleinen neuen Wasserkraftanlagen bzw. der Umbau bestehender Anlagen mit einer Leistung < 500 kW gestrichen werden sollte.
Hintergrund ist, dass die verschiedenen Naturschutzverbände einhellig der Überzeugung sind, dass diese Kleinwasserkraftanlagen hohe ökologische Schäden verursachen, die in keinem Verhältnis zu deren geringen elektrischen Leistungen stehen.
Anschließend gab es einen medialen Aufschrei der WKA-Lobby, unterstützt bzw. begleitet von diversen Politikern aus unterschiedlichen Parteien. Die Berichte der Journalisten waren entweder nicht selbst, oder nur sehr schlecht recherchiert, enthielten kaum Fakten, waren im Gegenteil irreführend, spielten aber zugegebenermaßen hervorragend mit sentimentalen Bildern und Gefühlen. Z.B. Fotos historischer Mühlräder, welche laut Textinhalt die Rente der Betreiber sichern.
In diesen einseitigen Beiträgen wurde der Eindruck erweckt, dass die kleinen Wasserkraftwerke (< 500 kW) aufgrund wegfallender Förderung kurz- bis mittelfristig den Betrieb aufgeben müssten ("existenzbedrohend"). Und das obwohl die Wasserkraft ja doch so sauberen, grundlastfähigen Strom liefert, Müll aus dem Gewässer fischt, den Grundwasserstand sichert, ...
Nicht erwähnt wurde, dass die Wasserkraft über die EEG-Abgabe der Stromkunden und über den Staatshaushalt, durch festgeschriebene Einspeisevergütungen massiv gefördert wurde und wird. Diese Einspeisevergütungen werden übrigens für 20 bzw. 30 Jahre festgeschrieben, zugegebenermaßen mit einer geringen jährlichen Degression. Sogar nicht veränderte Altanlagen erhalten bei Anpassung der Einspeisevergütungen diese für 10 Jahre festgeschrieben. Bei der Kleinwasserkraft handelt es sich gem. EEG2021 um gut 12 ct/kWh.
Besonders dreist ist, dass sich die Wasserkraftbetreiber 2021 eine zusätzliche pauschale Entschädigung für den Klimawandel/Trockenheit in Höhe von 3 ct/kWh per Gesetz einräumen lassen wollten, dies im Bundestag beschlossen, jedoch von der EU gestoppt wurde. Dies übrigens weitgehend außerhalb der medialen Öffentlichkeit. Dieser Logik nach, kommen sicherlich demnächst Skiliftbetreiber usw. auch mit Forderungen auf die öffentlichen Kassen zu. (Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert?)
Aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die ökologische Situation an den Gewässern zu verbessern, und liegt übrigens weit hinter den Zielen und Terminvorgaben zurück. Über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist national der Umgang mit Grundwasser und Oberflächengewässern geregelt. Dazu kommen entsprechende Naturschutzgesetze, die einzuhalten sind.
Nachdem still und heimlich der Gesetzentwurf im Sinn der WKA-Lobby (Zitat: zukunftsorientiert, umwelt- und klimabewusst) geändert wurde, darin nun sogar ein "übergeordnetes öffentliches Interesse" an der kleinen Wasserkraft festgeschrieben wurde, feierten sich die Wasserkraftlobby und auch Politiker selbst für ihren großen Erfolg!
Nicht wenige der WKA-Betreiber handeln verantwortlich und berücksichtigen die Umwelt; ein nicht unerheblicher Anteil jedoch betreibt die Anlagen im sog. Schwallbetrieb, um aus Profitgier auch noch die letzte mögliche Kilowattstunde auszubeuten. D.h. Wasser wird oberhalb des Wehres angestaut, dann über die Turbinen abgelassen, die Turbinen dann ausgeschaltet, dann wird wieder Wasser angestaut. Bei den niedrigen Wassermengen in diesem Jahr war dies an den offiziellen Pegelmessern gut nachzuvollziehen. Dadurch werden die Bäche und Flüsse bei geringen Wassermengen und hohen Wassertemperaturen zusätzlich belastet. Insbesondere zyklisch trockenfallende Flachbereiche mit Kleinfischen, Muscheln, Fischnährtieren usw. verursachen massive Schäden, die Gewässer erwärmen sich noch stärker.
Die von Fischern und Naturschützern informierten Behörden auf verschiedenen Verwaltungsebenen können oder wollen nicht gegen die Verursacher der Pegelschwankungen vorgehen. Billige Ausreden der entsprechenden WKA-Betreiber, wie z.B. „die Schwankungen kommen vom Oberlauf, wir können nichts machen“, werden anstandslos akzeptiert und der (Schwall-)Betrieb läuft einfach weiter. Dieser Schwallbetrieb wird entweder von veralteter Regelungstechnik ausgelöst, oder vorsätzlich durchgeführt.
Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann, was wiederum im Ermessen der Behörde liegt, nicht um Vergehen bzw. Straftatbestände, die polizeilich verfolgt werden müssen. Nur wenn z.B. geschützte Arten (Groppe, Bachmuschel, ….) nachweislich geschädigt werden, wird dies entsprechend verfolgt.
Sobald die Wasserführung an dem Standort geringer als das kleinstmögliche Schluckvermögen der Turbine, abzüglich der verbindlich über Fischtreppe/Ausleitungsstrecke abzugebenden Wassermenge (üblicherweise 1/3 MNQ), müsste der Betrieb untersagt werden. Ähnlich wie das bei anderen Formen des Gemeingebrauchs (Kanufahren, Wasserentnahmen, ….) praktiziert wird. Dann wären bessere Voraussetzungen für ein weniger konfliktreiches Verhältnis zwischen Fischerei/Naturschutz und Wasserkraft geschaffen. Besonders prekär dabei ist, dass es für einige Ausleitungen, so an der Jagst, bis dato keine Mindestwassermengenfestlegungen existieren.
Eine Möglichkeit um mit den Beteiligten in Dialog zu treten wäre, dass die in der geltenden Jagstverordnung des LRA Hohenlohe festgelegte, jährlich im Herbst tagende Jagstkommission, nach längerer Unterbrechung wieder einberufen wird.
Walter Rauch
Gewässerwart eines Fischereivereins
In Abstimmung mit der Fischhegegemeinschaft Jagst.
Weiterführende Informationen:
Kompensation für Trockenheit:
https://hans-josef-fell.de/die-bedeutung-der-wasse...
https://www.muellerbund.de/das-neue-eeg-2021-klein...
Berichte in den Medien vor dem Anpassen des Gesetzentwurfes:
https://www.fnweb.de/orte/bad-mergentheim_artikel,...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.fnweb.de/orte/weikersheim_artikel,-wei...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.fnweb.de/orte/lauda-koenigshofen_artik...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
Berichte nach dem Anpassen des Gesetzentwurfes:
https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim_artik...
https://www.sueddeutsche.de/wissen/wasserkraft-eeg...
EEG-Gesetze:
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR10...
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien...
EEG-Daten:
Die Leistungsdaten der EEG-bezuschussten Energieeinspeiser (EEG-Anlagenstammdaten) werden im WWW veröffentlicht. Etwas schwierig auszuwerten, da meist aufgeteilt nach regionalem Netzbetreiber, in Excel:
https://www.netztransparenz.de/EEG/Anlagenstammdat...
Oder z.B. über: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einhe...
Beiträge von Umweltschutzverbänden:
https://www.dafv.de/referate/gewaesser-und-natursc...
https://www.dafv.de/referate/gewaesser-und-natursc...
https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilu...
https://blog.wwf.de/kleine-wasserkraft-eeg/
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-...
Erfolgsmeldungen der WKA-Verbände:
https://www.muellerbund.de/eeg-2023-alle-beschlues...
https://www.wasserkraft.org/zum-eeg-osterpaket/
Jagstverordnung:
https://www.hohenlohekreis.de/fileadmin/Dateien/Da...
Es gibt noch viel mehr einschlägige Info´s zu dem Thema, u.a. im www.
Autor:Walter Rauch aus Dörzbach |
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