Bitte auf den Wegen bleiben
Im Landkreis Heilbronn gibt es noch viele schützenswerte Biotope und Standorte seltener Pflanzen, die oft mit Unterstützung der Landschaftspflegerichtlinie durch das Land Baden-Württemberg mit aufwendigen Pflegemaßnahmen erhalten werden. An den jeweiligen Standort und die dort vorkommenden Pflanzen und Tiere angepasst, werden mit den Bewirtschaftern geeignete Naturschutzmaßnahmen abgesprochen. Während zum Schutz von Orchideen die Wiesen vor allem spät (nach der Blüte erst) gemäht werden müssen, sind z.B. im Bereich von Wüstenrot manche Wiesen einmal früh zwischen Mitte Mai und Anfang Juni und dann erst wieder nach dem 5. September zu mähen, um die seltenen Wiesenknopf-Ameisenbläulinge zu schützen. Diese Schmetterlingsarten sind so selten, weil sie zur Eiablage ab Juli frische Knospen des Großen Wiesenknopfs benötigen und zusätzlich gewisse Ameisenarten ihre Nester in der Nähe haben müssen, in denen die Larven ihre Entwicklung über Winter abschließen. Dabei ist je nach Art pro Nest manchmal nur die Entwicklung einer einzigen Larve möglich!
Auch Orchideen brauchen bestimmte Standortvoraussetzungen, wie z.B. gewisse Pilze im Boden, um gedeihen zu können. Daher können Sie nicht umgesiedelt werden und breiten sich auch bei angepasster Grünlandpflege an offenbar geeigneten Standorten oft nicht weiter aus.
Das Vorkommen von seltenen Arten erfreut zunehmend nicht nur Naturschützer, sondern auch Hobbyfotografen, wodurch der Besucherdruck auf die Standorte wächst. Daher bleiben Sie bitte zum Schutz wertvoller Naturschutzflächen auf den Wegen und verlassen diese nicht! Alle Biotope im Landkreis Heilbronn wurden im letzten Jahr begutachtet und werden ggf. in diesem Jahr nochmals nachkartiert.
Eigentümer und Bewirtschafter besonders hochwertiger Flächen werden informiert und um Mithilfe im Naturschutz gebeten. Wer Interesse an der Pflege von besonders hochwertigen Flächen hat, kann z.B. Naturschutzvereinen oder Ortsgruppen des Schwäbischen Albvereins beitreten. Viele dieser Vereine unterstützen die Untere Naturschutzbehörde tatkräftig bei der Pflege von Naturschutzflächen oder auch im Frühjahr bei der Amphibienwanderung.
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