Vortrag von Anneliese Fleischmann-Stroh
„Die Mütter des Grundgesetzes“

Anneliese Fleischmann-Stroh in den FrauenRäumen, Im Hintergrund die "Bundesgiraffe" im Museum König | Foto: FrauenRäume
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Die Germanistin Anneliese Fleischmann-Stroh referierte am 04. April in den Frauenräumen über die vier Frauen, die 1948 zusammen mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz erarbeitet haben. Die konstituierende Sitzung am 1. September 1948 fand, ebenso wie ein Festakt zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes 2024, im Naturkundemuseum König in Bonn statt. Damit ist einzige „Zeitzeugin“ die sogenannte Bundesgiraffe und somit durften symbolisch auch zwei Giraffen aus dem Hause Fleischmann-Stroh mit in die Frauenräume. Im Mittelpunkt des Vortrages standen die vier Frauen Helene Weber, Elisabeth Selbert, Friederike Nadig und Helene Wessel. Sie waren alle politisch interessiert und setzten, da sie aus unterschiedlichen Verhältnissen stammten, auch verschiedene Schwerpunkte in ihrer Arbeit. Helene Weber, die „katholische Frauenrechtlerin“, engagierte sich für den Schutz von Ehe und Familie und für das Elternrecht; Elisabeth Selbert ist es zu verdanken, dass in Artikel 3 Absatz 2 „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ verankert wurde und Friederike Nadig war die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder ein großes Anliegen. Der in Artikel 6 Absatz 5 festgelegte Grundsatz wurde erst 2011 erfüllt und die Gleichstellung der Frauen lässt bis heute auf sich warten.

Anneliese Fleischmann-Stroh in den FrauenRäumen, Im Hintergrund die "Bundesgiraffe" im Museum König | Foto: FrauenRäume
Die vier Mütter des Grundgesetzes, von links: Helene Wessel, Helene Weber, 
Friederike Nadig, Elisabeth Selbert | Foto: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Stiftung Haus der Geschichte der BRD, Bonn
Als einzige der vier Frauen wurde Elisabeth Selbert im Rahmen der Serie "Frauen der Deutschen Geschichte" 1987 mit einer Briefmarke geehrt. | Foto: FrauenRäume