ÖDP begrüßt neues Naturschutzgesetz der Landesregierung
Am 22. Juli 2020 beschloss der baden-württembergische Landtag ein neues Naturschutzgesetz. Das Gesetzespaket geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) gehörte zum Trägerkreis des Volksbegehrens. Auch der ÖDP-Ortsverband Bad Rappenau unterstützte die Initiative mit der Sammlung von über 100 Unterschriften.
Die landesweit hohe Anzahl von Unterschriften machte deutlich, dass das Volksbegehren eine realistische Erfolgschance hatte. Auf diesen Druck hin lud die Landesregierung die verschiedenen Parteien und Verbände mit einem Eckpunktepapier an einen Verhandlungstisch. Dieses wurde in überarbeiteter Form schließlich - auch mit Zustimmung der ÖDP - die Grundlage für den Gesetzentwurf, der nun mit der Verabschiedung durch den Landtag Gesetz wurde.
„Der ÖDP-Ortsverband bedankt sich ausdrücklich bei den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern aus Bad Rappenau,“ so ÖDP-Stadtrat Klaus Ries-Müller.
Das Gesetz enthalte viele Punkte, die die ÖDP schon seit Jahren fordert: Wie den Ausbau des Ökolandbaus, die Reduktion von Pestiziden, die Minimierung der Lichtverschmutzung, aber auch das Verbot von Schottergärten.
So sollen Hausbesitzer Schottergärten rückwirkend beseitigen, falls diese nach 1995 erstellt wurden. „Wir sind gespannt, wie diese Forderungen in den Gemeinden umgesetzt wird,“ so Klaus Ries-Müller. „Wir raten schon heute dringend davon ab, weitere Steingärten anzulegen, die dann wieder teuer rückgebaut werden müssen.“
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