Datenschutz in der Vereinsarbeit
Zur ersten Sitzung des Kreuzbund Kreisverbandes Heilbronn im neuen Jahr, lud der Vorsitzende, Rainer Witte, nach Bad Wimpfen in das Bürogebäude der Firma Frießinger ein. Als wichtigster Tagesordnungspunkt stand die Unterweisung des gesamten Ausschusses hinsichtlich des Datenschutzes von Mitgliedern auf dem Programm. Hier erläuterte der Datenschutzbeauftragte des Kreuzbund Diözesanverbandes Rottenburg-Stuttgart, Joachim Heine, die Bedeutung des § 5 im Bundesdatenschutzgesetz. Dieses findet 1983 nach der durchgeführten Volkszählung seinen Ursprung. Das Bundesverfassungsgericht stellte im selben Jahr die informatielle Selbstbestimmung als Grundrecht fest. Im Zusammenhang mit personenbezogenen Angaben müssen demnach alle Personen die Daten erheben, verarbeiten und nutzen hinischtlich des Datengeheimnisses aufgeklärt werden. Einige Informationen, wie zum Beispiel Krankenakten, unterliegen einem besonderen Schutz. Nach einigen Diskussionen und einer längeren Frage- und Antwortrunde, beschloss Heine diesen Punkt und ließ alle Anwesenden die Unterweisungsbestätigungen unterzeichnen. Witte fuhr anschliessend in der Tagesordnung mit den Themen Pauchalförderung, Termine und Wahlen fort. Höhepunkt in diesem Jahr wird die erstmalige Veranstaltung eines Kreuzbund-Festes im September sein.
Autor:Kreuzbund Kreisverband Heilbronn e.V. aus Heilbronn |
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