Haus & Grund Heilbronn informiert
Bei der Veranstaltung im Bürgerhaus zeigte Thomas Lauk, Diplom-Rechtspfleger und Prokurist der Hoerner Bank folgendes Scenario auf: Der alleinlebende Mieter verstirbt. Dessen Sohn geht in die Wohnung, schaut sich um, nimmt das eine oder andere mit und meldet sich nie wieder. Was nun? Soll sich der Vermieter der Versuchung ergeben, den doch heimlich zurückbehaltenen Zweitschlüssel benutzen, um selbst Hand anzulegen und auszuräumen? Nein – und das mit Ausrufezeichen, das geht schon gar nicht. Lauk verwies auf den einzig machbaren, legalen Weg. Auch wenn bei den Nachlassgerichten, derzeit durch die Notariatsreform stark belastet, Anträge auf Nachlasspflegschaften nicht gerade willkommen seien, müsse eine amtliche Person, die den Nachlass insoweit regele, eingesetzt werden. Und das Gute daran, sei der Nachlass notleidend, übernehme die Staatskasse das in diesem Fall wenn auch schlanke Honorar des eingesetzten Pflegers.
-gas-
Autor:Verein Haus und Grund Heilbronn aus Heilbronn |
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