Ratgeber
Haus & Grund Heilbronn informiert
Bei der Veranstaltung im Bürgerhaus zeigte Thomas Lauk, Diplom-Rechtspfleger und Prokurist der Hoerner Bank folgendes Scenario auf: Der alleinlebende Mieter verstirbt. Dessen Sohn geht in die Wohnung, schaut sich um, nimmt das eine oder andere mit und meldet sich nie wieder. Was nun? Soll sich der Vermieter der Versuchung ergeben, den doch heimlich zurückbehaltenen Zweitschlüssel benutzen, um selbst Hand anzulegen und auszuräumen? Nein – und das mit Ausrufezeichen, das geht schon gar nicht....