SC Dahenfeld lädt zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag, den 23. März findet um 19:30 Uhr im Sportheim die diesjährige Jahreshauptversammlung des SC Dahenfeld statt.
Tagesordnung
- Geschäfts- und Kassenbericht durch den 1. Vorsitzenden, Schriftführer und Kassier
- Bericht der Sparten, Jugendleiter und Kassenprüfer
- Entlastungen
- Neuwahlen
- Satzungsänderung in den Regelungen
• § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
• § 11 Vorstand
• § 12 Ordnungen
• § 17 Datenschutz
• § 18 Inkrafttreten
6. Aussprachen
In § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr wird der Name des Vereins angepasst, von „Sportclub Dahenfeld e.V.“ in „Sportclub Dahenfeld 1946 e.V.“. Paragraph 11 Vorstand wird dahingehend angepasst, dass Absatz 1 von „Den Vorstand bilden: der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier, der Schriftführer, der Vereinsjugendleiter“ in „Den Vorstand bilden: der 1. Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende, bis zu drei weitere stellvertretende Vorsitzende (soweit gewählt), der Kassier, der Schriftführer, der Vereinsjugendleiter“ geändert wird. Zudem gibt es in § 12 Ordnungen im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenschutzordnung als neue Ordnung. § 17 Datenschutz wird ebenso im Zuge der DSGVO zur Satzung hinzugefügt. Infolge dessen wird der ehemalige Paragraph 17 Inkrafttreten nun zu § 18 Inkrafttreten.
Anträge und Änderungen zu dieser Tagesordnung können bis 16. März beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Alle Vereinsmitglieder werden gebeten, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
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