SC Dahenfeld lädt zur Jahreshauptversammlung

Am Samstag, den 23. März findet um 19:30 Uhr im Sportheim die diesjährige Jahreshauptversammlung des SC Dahenfeld statt.
Tagesordnung

  1. Geschäfts- und Kassenbericht durch den 1. Vorsitzenden, Schriftführer und Kassier 
  2. Bericht der Sparten, Jugendleiter und Kassenprüfer 
  3. Entlastungen 
  4. Neuwahlen 
  5. Satzungsänderung in den Regelungen 

 • § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
 • § 11 Vorstand
 • § 12 Ordnungen
 • § 17 Datenschutz
 • § 18 Inkrafttreten
6. Aussprachen
In § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr wird der Name des Vereins angepasst, von „Sportclub Dahenfeld e.V.“ in „Sportclub Dahenfeld 1946 e.V.“. Paragraph 11 Vorstand wird dahingehend angepasst, dass Absatz 1 von „Den Vorstand bilden: der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier, der Schriftführer, der Vereinsjugendleiter“ in „Den Vorstand bilden: der 1. Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende, bis zu drei weitere stellvertretende Vorsitzende (soweit gewählt), der Kassier, der Schriftführer, der Vereinsjugendleiter“ geändert wird. Zudem gibt es in § 12 Ordnungen im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenschutzordnung als neue Ordnung. § 17 Datenschutz wird ebenso im Zuge der DSGVO zur Satzung hinzugefügt. Infolge dessen wird der ehemalige Paragraph 17 Inkrafttreten nun zu § 18 Inkrafttreten.
Anträge und Änderungen zu dieser Tagesordnung können bis 16. März beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Alle Vereinsmitglieder werden gebeten, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.