Antrag Volksbegehren in Baden-Württemberg
Der NABU bittet alle zu einer Landtagswahl wahlberechtigten Bürger sich an der Aktion von proBiene, Rosenwiesstr. 17, 70567 Stuttgart, zu beteiligen und den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens nach Art. 59 III der Verfassung des Landes Baden-Württemberg auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Anträge können an Martin Feucht, Im Eselsberg 116, 74193 Schwaigern, ausgefolgt werden, d
er dann noch die weitere Bescheinigung des Wahlrechts bei den zuständigen Gemeinden einholt und den Antrag an proBiene übermittelt. Der Antrag mit weiteren Informationen sind unter www.Volksbegehren-Artenschutz.de und beim NABU abrufbar. Das Volksbegehren hat zum Ziel, die Artenvielfalt zu stärken, indem hierfür wirksamere Schutzmaßnahmen im Naturschutzgesetz und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes aufgenommen werden, insbesondere zu Biotopverbänden, Verlust von Lebensräumen, Schutz von Obstbaumwiesen, Pestizidbeschränkungen und Unterstützung einer ökologischen Landwirtschaft.
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