Urheberrecht
Leitfaden zu Bildrechten
Welche Bilder können auf meine.stimme eingestellt werden und welche nicht? Was darf auf den Bildern zu sehen sein und was nicht? Fotografien sind heutzutage ein wichtiger Baustein der Berichterstattung, egal ob im Internet oder in der gedruckten Zeitung. Viele Bilder sind Zeitdokumente und trotzdem darf nicht alles veröffentlicht werden.
Auf der sicheren Seite
Der wichtigste Tipp lautet grundsätzlich: Verwenden Sie nur eigene Bilder. Denn nur wenn Sie (oder jemand, den Sie beauftragt haben) selbst ein Foto aufgenommen haben, dürfen Sie es auch veröffentlichen. Wenn Sie sich ungefragt an Fotos anderer bedienen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Zum Beispiel bedeutet das, niemals ein Foto von Wikipedia, Google oder anderen Internetportalen einfach herunterzuladen und online weiterzuverbreiten. Das schließt natürlich auch Reproduktionen ein. Wenn Sie eine Postkarte abfotografieren, dann ist das kein eigenes Bild. Bei historischen Werken oder permanent ausgestellten Kunstwerken ist das natürlich kein Problem.
Konkret bedeutet das für Sie: Auf meine.stimme dürfen laut unseren AGB ausschließlich eigene Texte und Fotos veröffentlicht werden oder solche, deren Verwendungsrecht explizit für meine.stimme vom Urheber bzw. Rechteinhaber eingeholt wurde. Andernfalls ist davon auszugehen, dass Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. An dieser Stelle verweisen wir nochmals ausdrücklich darauf, dass Sie als Nutzer für die von Ihnen auf meine.stimme eingestellten Inhalte verantwortlich und bei Regressansprüchen haftbar sind (siehe u.a. AGB §4 und §7).
Menschen im Mittelpunkt
Wenn Sie Menschen fotografieren, dann sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie fragen, ob die Abgebildeten damit einverstanden sind. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine Regel, die besagt, dass Gruppen ab einer gewissen Größe fotografiert und die Aufnahmen dann veröffentlicht werden dürfen. Tatsächlich ist die Frage entscheidend, ob die Menschen einer "gleichgerichteten Tätigkeit" nachgehen. Und weil eine "gleichgerichtete Tätigkeit" nicht per se definiert ist, beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit der Frage, ob solche Bilder nun angefertigt und veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Wenn Sie das Einverständnis der Fotografierten einholen, sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Umgekehrt sollten Sie niemanden fotografieren, der es nicht möchte. Wenn Sie also eine Wandergruppe vor der Linse haben und eine Person sich wegdreht oder wegduckt, dann warten Sie einfach, bis die Person vorbei ist. Oder sprechen Sie sie an, dass sie einfach einen Schritt aus dem Bildausschnitt geht. Das ist kein Problem, tut niemandem weh und hilft, Ärger zu vermeiden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Informationen zum Urheberrecht bei Bildern wertvolle Tipps liefern können. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich gerne an Susanne Brandt oder Katja Bernecker wenden.
Auch bei Gedichten ist Vorsicht angesagt: Hier geht es zum Beitrag "Urheberrecht bei Gedichten":meine.stimme.de/134182
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Beitrag lediglich der allgemeinen Information dient. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Autor:Susanne Brandt aus Heilbronn |
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