Urheberrecht
Leitfaden zu Urheberrecht bei Gedichten
Gedichte sind eine schöne Art, Gefühle und Gedanken auszudrücken, weshalb sie gerne zur Beschreibung von Bildern oder in Beiträgen verwendet werden. Als Zitat verwendet und den Verfasser genannt - damit ist allen Recht getan, oder? Nicht ganz, denn das Urheberrecht gilt auch für das geschriebene Wort. Im meine.stimme-Tipp steht dieses Mal das Urheberrecht für Gedichte im Fokus.
Fallen Gedichte unter das Urheberrecht?
Gedichte fallen automatisch mit deren Erschaffung unter das Urheberrecht, sobald sie die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Hierfür muss das Werk folgende Kriterien erfüllen:
- von Menschen erschaffen,
- über einen geistigen Inhalt verfügen,
- sich von der alltäglichen Gestaltung unterscheiden.
Allerdings erfolgt im Vorfeld keine Prüfung, ob ein Werk die Kriterien erfüllt. Erst im Falle einer juristischen Auseinandersetzung kann es zu einer Überprüfung des Werkes und des Urheberschutzes kommen.
Was bedeutet Urheberrecht?
Durch das Urheberrecht sind Gedichte vor der unerlaubten Veröffentlichung, Verbreitung und Verwertung geschützt. Nutzen Dritte trotz bestehender Schutzrechte das Sprachwerk, kann der Schöpfer gegen diese Urheberrechtsverletzung vorgehen und zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz mithilfe einer Abmahnung durchsetzen.
Wann dürfen Gedichte, die dem Urheberrecht unterliegen, verwendet werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass Gedichte, die dem Urheberrecht unterliegen, verwendet werden dürfen:
- Durch das Urheberrecht wird die Nutzung durch die Allgemeinheit eingeschränkt. Jedoch ist das Urheberrecht in seiner Dauer auf maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beschränkt, um die kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung zu fördern. Nach der Verjährung gilt das Werk als gemeinfrei. Danach ist eine Verwertung von jedem auch ohne die Erlaubnis der Urheber möglich.
- Nutzungsrechte für Zitate oder Gedichte können ebenfalls auch erworben werden. In diesem Fall erlauben die Rechtinhaber die Verwertung gegen die Zahlung einer Gebühr.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Informationen zum Urheberrecht von Gedichten wertvolle Tipps liefern können. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich gerne an Susanne Brandt oder Katja Bernecker wenden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Beitrag lediglich der allgemeinen Information dient. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Autor:Susanne Brandt aus Heilbronn |
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