Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen
Offener Brief an Bürgermeister,Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
der Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen
Nach Auffassung der Bürgerinitiativen, BI Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V. und der BI Gegenwind am Limes e.V., kann eine Energiewende mit der
Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen nur im Einklang mit der Natur und dem Menschen erfolgen.
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18.01.2021
Flächennutzungsplan Windkraft der Verwaltungsgemeinschaft
Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen
Sehr geehrte Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
aufgrund der Pandemie sind momentan viele andere wichtige Themen etwas aus
dem Fokus der Gesellschaft gerückt. So auch der Klimawandel mit seinen vielfältigen
Facetten und Herausforderungen. Hierzu gehört in Deutschland auch die Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, wie Photovoltaik, Biogas oderWindkraft. Sie ist ein wichtiger Baustein, um dem Klimawandeln entgegenzutreten.
Hierzu stehen auch die Bürgerinitiativen Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V. und Gegenwind am Limes e.V. Aus unserer Sicht stellen sich jedoch zusätzlich viele weitere Fragen:
- Wie viel Zerstörung der Umwelt ist uns die Energiewende wert?
- Wie viel Hektar des ohnehin bereits bedrohten Waldes sollen wir für die Errichtung von Windkraftanlagen opfern?
- Wie viel schützenswerter Lebensraum - wie Feuchtgebiete für seltene Tierarten - wollen wir zerstören, um die Energiewende umzusetzen?
- Steht der Klimaschutz über dem Artenschutz?
Natürlich werden bei der Errichtung von Windkraftanlagen und anderen Energieerzeugungsanlagen immer wieder Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz definiert. Es sollte uns aber allen bekannt sein, dass Ausgleichsmaßnahmen kein vollwertiger Ersatz für Gebiete darstellen können, welche die Natur über Jahrhunderte
oder gar Jahrtausende erschaffen hat. Beinhalten diese Maßnahmen dann lediglich
nur das Aufforsten von Waldflächen, welche durch den Borkenkäfer geschädigt sind,
wurde die zur Errichtung der Anlage zerstörte Waldfläche nicht kompensiert, sondern
reduziert. Eine Waldfläche, die für den Klimawandel als CO2-Speicher ebenso wichtig
ist wie die Windkraftanlagen.
Umso wichtiger ist es, dass wir den sehr engen Spielraum nutzen, den uns die Baden-Württembergische Landesregierung mit der Möglichkeit zur Erstellung eines Flächennutzungsplans für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt hat. Natürlich können mit der Erstellung eines solchen Flächennutzungsplans aller Voraussicht nach
nicht sämtliche schützenswerten Flächen der Verwaltungsgemeinschaft ÖhringenPfedelbach-Zweiflingen vor der Errichtung von Windkraftanlagen geschützt werden.Jedoch bietet dieser Plan eine Option, die aus unserer Sicht wichtigsten Gebiete herauszunehmen.
Während der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses der drei Gemeinden
wurde die Entscheidung über die Fortführung der Planung zur Erstellung des FNP
u.a. mit der Begründung vertagt, dass man das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur
Klage gegen den FNP von Krautheim abwarten wolle. Das nun vorliegende Urteil hat
zwar den vorliegenden Plan gekippt, jedoch keine Mindestgröße für auszuweisende
Flächen definiert. Es wurden darin nur die Art und Weise der Anwendung der Abwägungskriterien bemängelt. Das Urteil sollte aus unserer Sicht kein Entscheidungskriterium für ein Für oder wider zur Weiterführung des Flächennutzungsplans stellen,sondern lediglich als Orientierungshilfe für die eigenen Abwägungen bei der Erstellung des Plans dienen.
Hätte die Verwaltungsgemeinschaft ihren klaren Auftrag konsequent weitergeführt,
wäre der Flächennutzungsplan, trotz des Todes von Herrn Bässler, dem damaligen
Planer, und den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten, längst unter Dach und
Fach. Die nun erneut entstehenden Planungskosten sind somit hausgemacht und
basieren alleinig auf einer sehr zögerlichen Handlungsweise der Verwaltung, da sich
mittlerweile die gesetzlichen Grundlagen verändert haben und der Planungsspielraum weiter eingeschränkt wurde.
Liegt es in unserem Ansinnen, auf das einzige Werkzeug zur Selbstbestimmung, wo
Windkraftanlagen in der Verwaltungsgemeinschaft errichtet werden, zu verzichten
und damit einem Wildwuchs und einer Verspargelung Tür und Tor zu öffnen? Auch
wenn der Handlungsspielraum sehr gering erscheint, sollten wir die Chance ergreifen
und nutzen. Nach Auffassung der Bürgerinitiativen kann eine Energiewende mit der
Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen nur im Einklang mit der Natur und dem Menschen erfolgen.
Lassen Sie es uns gemeinsam angehen und einen Flächennutzungsplan für unsere
Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Beck, 1.VorsitzenderBI Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V.
Christian Wrubel, 1.Vorsitzender BI Gegenwind am Limes e.V.
Autor:Bürgerinitiative Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V. aus Öhringen |
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