Schwalben - unsere Glücksbringer brauchen Schutz
Als Insektenfresser können unsere Schwalben nur von April bis September in unseren Breiten wohnen und ihre Jungen aufziehen. Gerne nehmen Mehlschwalben unter Dachgiebeln und Rauchschwalben in Kuh-, Pferde- und Schweineställen Kunstnester an. Dies umso mehr, da unsere Insekten durch Monokulturen und Verwendung von immer mehr Insektiziden und Pestiziden in der modernen Landwirtschaft in beängstigender Zunahme dezimiert wurden. Das Futter für die Vögel wird immer weniger. Wenn wir Menschen ihnen durch Kunstnester beistehen, bleibt den Vögeln mehr Zeit für die Aufzucht ihrer Jungen. Viele Hausbesitzer erwarten im April sehnsüchtig die Ankunft ihrer Schwalben und sind glücklich, wenn sie wieder ihre alten Nester benutzen. Unsere Schwalben sind Koloniebrüter und Nest treu. Ihre Nester sind als Brutstätten auch während der winterlichen Abwesenheit geschützt, dies gilt selbst für Reste von Nestern, da diese als Ansatzpunkt für neue Nester dienen. Schwalbennester dürfen nach § 44 BNatSchG nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Baunetze, Werbetafeln und dergleichen. Wer sein Gebäude sanieren (auch für Energieeinsparungen und nach Hochwasserschäden usw.) oder neu verputzen möchte und hierbei die Nester hinderlich sind oder sogar entfernt werden sollen, darf dies nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar tun und muss unbedingt vorher bei der unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Städte eine Ausnahme bzw. Befreiung gewähren lassen. Beteiligte Handwerksbetriebe müssen sich auch zeitlich danach richten, für sie gelten bei Verstößen sogar Freiheits- oder Geldstrafen. In der Regel ordnet die Naturschutzbehörde als Ausgleichsmaßnahme nur die Anbringung von entsprechenden Kunstnestern an, eine Befreiung ohne eine solche Auflage wäre sogar rechtswidrig. Da keine Gesundheitsgefährdung durch den Vogelkot und damit keine unzumutbare Eigentumsbeschränkung besteht (gilt selbst für Gaststätten, Bäckereien u. dergl.), gelten selbst dann diese Schutzbestimmungen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 10 000€, in besonderen Fällen sogar bis zu 50 000€ geahndet werden.
Eine wichtige Aufgabe für Naturschutzverbände ist es daher, Eigentümer, Planer, Architekten, Bauherren und Handwerker rechtzeitig vom Vorhandensein einer Schwalbenkolonie zu informieren und gemeinsam mit der zuständigen Naturschutzbehörde nach Lösungen zu suchen.
Der NABU Schwaigern u.U. zählt mit ehrenamtlichen Naturschützern von BUND und NABU schon seit einigen Jahren unsere Schwalben in Gesamt-Schwaigern und Massenbachhausen und muss feststellen, dass insgesamt bei Mehl- und Rauchschwalben die Anzahl der bebrüteten Nester von Jahr zu Jahr zurückgeht. Deshalb möchte der NABU mit den beteiligten Gemeinden in den kommenden Jahren erreichen, dass in Schwalbengegenden in den einzelnen Kommunen Schwalbenhäuser für 40 und mehr Nester erstellt werden. Das geht aber natürlich nur, wenn geeignete Standorte gefunden und auch genügend Sponsoren hierfür gewonnen werden können. Gerne würde der NABU auch Zählungen in Leingarten und Gemmingen durchführen, es haben sich bisher hierfür begeisterte Menschen noch nicht gemeldet. Da wir durch die Zählungen meist von Maßnahmen leider erst nach der Beseitigung von Nestern erfahren, würden wir uns über eine vorherige Kontaktaufnahme sehr freuen. Jedes Jahr bemerken wir leider so Verstöße, aber dadurch können wir sie auch feststellen. Die Zählungen helfen hierbei. Wenn Sie gerne bei den jährlichen Zählungen mitwirken wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Artikelersteller und 1. Vorstand des NABU Schwaigern u.U., nämlich Martin Feucht unter Telefon Nr. 07138/5099 oder E-Mail martin.feucht@t-online.de. Besonders würden wir uns über jüngere Personen, auch Schüler ab 10. Lebensjahr, aus unserem gesamten Einzugsgebiet Gemmingen, Leingarten, Massenbachhausen und Schwaigern freuen und bei genügenden Personen könnte auch die Zählung auf Gemmingen und Leingarten ausgeweitet werden.
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