Das Recht am eigenen Bild
Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, gibt es einige Änderungen, die den Datenschutz betreffen. Das Recht am eigenen Bild bleibt jedoch, nach den Vorgaben des Kunsturhebergesetzes (KUG) weiterhin bestehen – ohne, dass die DSGVO hier eingreift. Trotzdem möchte die Redaktion hier auf die wichtigsten Punkte bei der Veröffentlichung von Fotos mit abgebildeten Personen, hinweisen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur um...