Rund ums Haus
Bitte Licht aus für Falter, Biene und Co.!

Was uns gefällt ist schädlich für unsere Mitlebewesen in Garten und Natur. Bitte Leuchtdeko im Garten nur ganz sparsam verwenden und immer ausschalten, wenn sie nicht mehr benötigt wird! | Foto: Foto von Ella de Kross auf Unsplash
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  • Was uns gefällt ist schädlich für unsere Mitlebewesen in Garten und Natur. Bitte Leuchtdeko im Garten nur ganz sparsam verwenden und immer ausschalten, wenn sie nicht mehr benötigt wird!
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Wenn es Nacht wird, gehen überall die Lichter an: an Straßen, Leuchtreklame, illuminierten historischen Denkmälern und Gebäuden, aber auch an vielen Privathäusern und in den Gärten. Doch was den Menschen gefällt, hat für die Tierwelt Folgen. Die Hälfte der in Deutschland lebenden Insekten ist nachtaktiv. Sie sehen noch bei geringsten Lichtstärken. In riesigen Scharen werden sie vom Licht angezogen und aus ihren Lebensräumen herausgerissen. Licht zur falschen Zeit verändert ihr tages- und jahreszeitliche Verhalten.

Lichtquellen als Todesfallen

Für nachtaktive Insekten können Lichtquellen zu Todesfallen werden. Sie schwirren orientierungslos um das künstliche Licht, bis sie erschöpft zusammenbrechen. Künstliches Licht verursacht auch, dass sich Insekten zur falschen Zeit paaren. Während der Winter schon naht, verhalten sie sich z. B. noch wie im Hochsommer und verkriechen sich nicht, um Schutz zu suchen. Weniger Insekten bedeuten aber auch weniger Futter für Vögel und Fledermäuse. Jede Gartenbesitzerin, jeder Gärtner sollte sich die Frage stellen, welche Lichtquelle brauche ich in meinem Garten tatsächlich und wie kann ich deren schädliche Wirkung auf unsere Tierwelt verringen?

Fassadenbeleuchtung landesweit im Sommer verboten

Die Folgen für die Insektenwelt hat auch der Gesetzgeber erkannt und inzwischen im baden-württembergischen Naturschutzgesetz ( § 21 NatSchG) die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen verboten. Von April bis September dürfen alle Gebäude im Land rund um die Uhr nicht beleuchtet werden. In den Wintermonaten gilt das Verbot von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Was kann ich für nachtaktive Tiere tun?

  • Beleuchtung am Haus und im Garten sparsam einsetzen: Die Beleuchtung auf Wege und Treppen beschränken und wieder ausschalten, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Bewegungsmelder nur im Laufbereich der Menschen anbringen und sehr kurz takten.
  • Das richtige Licht wählen: Es sollten insektenschonende Leuchten ohne UV- und Blaulichtanteile verwendet werden. Sie sollten 1700 bis 2200 Kelvin und Beleuchtungsstärken von etwa drei bis fünf Lux nicht überschreiten. Zum Vergleich: Der Vollmond strahlt mit maximal 0,3 Lux.
  • (Solar-)Lichterketten und -deko im Garten ausschalten: Am besten Sie verwenden gar keine Ambientebeleuchtung im Garten oder auf dem Balkon. Wer aber nicht ganz auf Leuchtdeko verzichten möchte, sollte zumindest darauf achten, dass diese nach oben abgeschirmt sind und ausgeschaltet werden können, wenn man drinnen ist.
  • Keine Insektenvernichter-Lampen aufstellen: Stechmücken sind wichtige Nahrung für Frösche, Kröten, Spinnen oder Vögel. Deshalb keine Insektenvernichter-Lampen aufstellen, die neben Stechmücken auch Nachtfalter und Käfer locken und diese durch Strom verbrennen. Besser sind ätherische Öle von Zitronengras oder Rosengeranie, um die Tiere abzuwehren.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbar*innen, Freund*innen und Familienmitgliedern über die ökologischen Auswirkungen der Außenbeleuchtung und teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps zur insektenschonenden Beleuchtung an Haus und Garten.
  • Üben Sie bei sich im Ort Einfluss für insektenschonende Beleuchtung aus: Informieren Sie Ihre Kommune, Kirchengemeinde, ortsansässige Firmen oder Privatpersonen freundlich, dass Gebäude nach geltenden gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzgesetztes (§ 21 NatSchG) in den Sommermonaten gar nicht und im Winter nur bis 22:00 Uhr beleuchtet werden dürfen.

Ernteeinbrüche um 90 % ohne Insekten

Übrigens: Der monetäre Wert der Insekten-Bestäuberleistung in Europa beträgt etwa 14,2 Milliarden Euro pro Jahr. Ohne Insektenbestäubung keine Erdbeeren, Äpfel, Tomaten, Kaffee, Wassermelonen … Schätzungen zufolge würde ein Totalverlust an Bestäubern dazu führen, dass Ernteeinbrüche um bis zu 90 Prozent zu befürchten wären. Schon in unserem eigenen Interesse: Bitte Licht aus!

Was uns gefällt ist schädlich für unsere Mitlebewesen in Garten und Natur. Bitte Leuchtdeko im Garten nur ganz sparsam verwenden und immer ausschalten, wenn sie nicht mehr benötigt wird! | Foto: Foto von Ella de Kross auf Unsplash
Das Anstrahlen von Gebäuden ist in Baden-Württemberg in den Sommermonaten verboten - auch für Privatleute! Im Winter gilt das Verbot von 22 bis 6 Uhr. | Foto: Foto von Philip Jahn auf Unsplash
Autor:

BUND Regionalverband Heilbronn-Franken aus Heilbronn

Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
+49 7720 58
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