Laubbläser: Krachmacher mit fatalen Auswirkungen auf Mensch und Natur
Kaum fällt das Herbstlaub, ertönen sie wieder in Parks und Gärten: Laubsauger oder -bläser. Doch die Geräte schaden der Umwelt und unserer Gesundheit durch Lärm, Feinstäube, Allergene und Abgase. Sie töten nicht nur Nachbarn und Anwohnern den letzten Nerv, sondern auch unzählige Insekten - und genau dies sollten wir alle in Zeiten des Insektensterbens vermeiden. Besser ist es da, das Laub zu Haufen zusammenzurechen, so haben Igel & Co. auch ein artgerechten Winterschlafplatz.
Gefahr für die Gesundheit: Lärm, Abgase, Feinstaub, Allergene
Der Schallpegel der meisten Laubbläser bzw. - sauger entspricht mit über 100 Dezibel der Lautstärke von Presslufthämmern oder Kreissägen. Benzinbetriebene Laubsauger sind zum Teil sogar 115 Dezibel laut. Das Bundesumweltamt stuft bereits eine Lautstärke von 85 Dezibel Lärm als gesundheitsgefährdend ein, da es dabei mittel- bis langfristig zu Hörschäden kommen kann. Deshalb unterliegt die Nutzung dieser Krachmacher auch dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Anwender, Nachbarschaft, Tierwelt und Umwelt schützen soll. Neben dem Lärm gilt es in Sachen Gesundheit aber noch weitere Aspekte zu beachten: Bei den "Benzinern" unter den Laubbläsern stehen die Anwender nicht nur in der Lärmglocke, sondern sie setzen sich auch einer ungefilterten Abgaswolke von wie Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und Kohlenmonoxid aus. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Feinstaubbelastung der Laubbläser: Nach Studien der TU München wirbelten sie sechs bis zehn Mal mehr Partikel auf wie ein Rechen oder Besen. Der Anwender atmet dabei kräftig Schimmelpilze, Sporen, Allergene, pulverisierten Hundekot und Luftkeime ein. Gerade im städtischen Bereich kommen noch die abgelagerten Feinstäube von Reifen- und Bremsabrieb sowie Dieselruß hinzu, die bei den Säuberungsaktionen erneut aufgewirbelt werden. Gerade für Allergiker, Asthmatiker oder Menschen mit schwachem Immunsystem ein No-Go.
Massaker am Boden
Laubbläser erreichen Luftgeschwindigkeiten von 160 km/h, Laubbläser sogar bis zu 220 km/h. So töten sie binnen Minuten im Einsatzbereich so ziemlich alles, was auf dem Boden lebt: (Marien-)Käfer, Asseln, Spinnen, Tausendfüßler, Regenwürmer, Insekten - sogar Kleinsäuger und kleine Herbstigel! Im Falle des Laubsaugers werden die Kleintiere zumeist auch gehäckselt. Doch der Geräteeinsatz hat auch langfristige Auswirkungen: Am und im Boden lebenden Krabbeltiere, aber auch Kleinsäuger wie Igel sowie Vögel verlieren vor der Winterzeit bereits Nahrung und Lebensraum. Vögeln fehlen dann sogar die nährreichen Sämereien der Wildkräuter. Der Boden wird seiner Deck-Schicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützt. Das gesamte Bodenleben wird also empfindlich gestört und verarmt, die Humus- und Nährstoffbildung behindert. Das alles kann nicht im Interesse des Gärtners sein, denn so bringt er sich auch selbst um die natürliche Düngung in Beeten, unter Bäumen und Sträuchern. Denn Herbstlaub ist ein guter Humus- und Nährstofflieferant fürs nächste Jahr.
Gratis-Fitnesscenter Garten: Besen und Rechen statt Hanteln & Co.
Es ist doch paradox: Da zahlen wir teures Geld, um im Fitnesscenter unsere Muskeln zu stählen und lassen uns im Alltag von Maschinen und Geräten alles abnehmen, was anstrengend sein könnte. Der BUND empfiehlt deshalb für die Gartenarbeit: Zurück zu Rechen, Harke und Besen! Das tut Ihrer Gesundheit, Ihrer Fitness und Ihrem Garten gut. Das welke Laub vom Rasen können Sie auf Beeten, unter Sträuchern und Bäumen verteilen, wo es während des Winters langsam verrottet, Boden und Kleintieren als Schutz dient und im Frühjahr als natürlicher Dünger in den Boden eingearbeitet werden kann. Bitte denken Sie auch daran, einen Teil zu einem Laufhaufen zusammen zu rechen. Das freut den Igel ebenso wie Schmetterlingslarven, Glühwürmchen, Marienkäfer, Molche und Falter, die hier über den Winter Unterschlupf finden.
Laubsauger/-bläser-Nutzung zeitlich stark reglementiert
Nachtrag: Aufgrund der oben aufgeführten Lärmwerte dürfen die lauteren Laubbläser bzw. -sauger nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Mittlerweile sind aber auch leisere Elektro-Geräte am Markt erhältlich, die oft das EU-Umweltzeichen ziert. Dann ist ihre Nutzung i. d. R. laut Lärmschutzverordnung an Werktagen von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Achtung: Verstöße gegen die Lärmschutzverordnungen sind z. T. mit mehreren Tausend Euro Bußgeldern belegt.
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