GEFAHR VON WINDRÄDERN SCHLÄGT WELLEN - WIE GROSS IST DAS RISIKO WIRKLICH?





Leserbrief 

auf den Artikel vom 8. Juni 2021, der Hohenloher Zeitung , Seite 25, Redakteur Christin Nick;
 "Vom Waldbrand ist nichts bekannt - WALDENBURG - Gefahr von Windrädern schlägt Wellen im Gemeinderat - Wie groß ist das Risiko wirklich?" 

Leserbrief, vom14.Juni 2021:
Für das Risiko gilt der Vorsorgegrundsatz. Die Nichteinhaltung geltenden Rechtes, ist durch fehlerhafte bauordnungsrechtliche Einordnung des Vorhabens, unter dem Aspekt des Brandschutzes, festzustellen. Der kausale Zusammenhang, über die Landesbauordnung (LBO-BW), der Verfahrensverordnung zur LBO, der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, der Liste der technischen Baubestimmungen bis zur notwendigen Berücksichtigung der Industriebau Richtlinie, ist nicht gegeben. Der Brandschutz regelt sich grundsätzlich nach diesen Grundlagen. Lt. LBO sind Bauliche Anlagen so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die Berücksichtigung notwendiger Anforderungen einer umsetzbaren Wald- und Vegetations- Brandbekämpfung sind im bestehenden Brandschutzkonzept, nicht gegeben sowie real nicht möglich.
Wolfgang Maurer, Waldenburg

Autor:

Bürgerinitiative Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V. aus Öhringen

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